Wer Haus oder Wohnung kauft, sollte vorab genau recherchieren.

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Augen auf beim Immobilienkauf, riet Philip Ranft, Sprecher der Salzburger Notariatskammer, vor kurzem bei der Salzburger Immobilienmesse. Viele würden beim Immobilienkauf ausgerechnet beim Vertragserrichter sparen wollen. Dabei sollte hier nichts dem Zufall überlassen werden.

So rät Notar Ranft beispielsweise dazu, die Aufschließung eines Grundstücks vorab genau zu überprüfen, weil ein Kanal eine Kostenfalle sein kann. Ein Blick ins Grundbuch gibt Infos über Dienstbarkeiten und Pfandrechte sowie etwaige Veräußerungsverbote.

Kein baubewilligter Carport

Überprüft sollte außerdem werden, ob sämtliche Objekte auf dem Grundstück auch baubewilligt wurden. Bei Carports sei das auf dem Land nicht immer der Fall. Auch die Frage, ob ein Parkplatz oder ein Kellerabteil dabei sind, sollte geklärt werden. Generell gilt: "Bei mündlichen Vereinbarungen wird irgendwann jemand kommen, der sich nicht daran hält."

Sind sämtliche offenen Fragen beantwortet und die Immobilie soll tatsächlich erworben werden, wird ein Kaufanbot unterzeichnet. Dieses gilt als rechtsverbindlicher Vertrag, sofern ihn die Verkäuferseite annimmt, betont Ranft: "Der pickt." Gleichzeitig Kaufanbote für mehrere Immobilien zu unterzeichnen ist also nicht ratsam.

Wird die Immobilie von einem unverheirateten Paar erworben, sollte dieses im Zuge des Kaufvertrags einen Ehepakt abschließen – und ein Testament anfertigen. Sicher ist sicher. (zof, 24.2.2020)