Österreichs Gefängnisse sind überfüllt, kritisiert der Rechnungshof, außerdem würde das Personal nicht ausreichend selektiert.

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Wien – In einem am Montag veröffentlichten Bericht übt der Rechnungshof (RH) scharfe Kritik an den Zuständen in Österreichs Gefängnissen. Überfüllt seien diese, das Justizwachepersonal zudem nicht ausreichend qualifiziert.

"Österreichs Gefängnisse sind am Limit", heißt es in der Aussendung des Rechnungshofs – 9.165 Insassinnen und Insassen seien mit Stand Anfang Jänner 2019 inhaftiert, in den Jahren davor stieg diese Zahl um 5,4 Prozent an. Die bundesweite Gesamtauslastung der Justizanstalten (JA) lag, so der RH, bei über 95 Prozent.

Weil JAs aber aus Sicherheitsgründen in verschiedene Abteilungen getrennt werden – etwa für den Normalvollzug, den Erstvollzug oder den Bereich für Jugendliche oder Frauen –, geht die Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug davon aus, dass Justizanstalten schon bei 90 bis 95 Prozent Belegung voll ausgelastet sind.

Justizanstalt Josefstadt um 17 Prozent überfüllt

In einzelnen Justizanstalten wurde die Auslastungsgrenze, so der RH, bereits überschritten: So waren etwa in der JA Wien-Josefstadt im Jahr 2018 bereits um 17 Prozent mehr Insassen, als Platz hätten. In der JA Linz lag die Auslastung bei 105 Prozent, auch Feldkirch (101 Prozent), Korneuburg (100 Prozent) sowie Salzburg und Wels (jeweils 99 Prozent) waren zu voll.

Der RH empfiehlt daher dem Justizministerium, "die Häftlingszahlen – wenn aus Sicherheitsgründen möglich – zu senken", etwa indem vermehrt Fußfesseln eingesetzt werden oder Häftlinge zum Vollzug in deren Herkunftsstaaten überstellt werden. "Wenn notwendig, wären die Haftplatzkapazitäten zu erhöhen", heißt es außerdem vom RH. Die Zahl der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest stieg, so heißt es vom RH, zwischen 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2019 um etwa 30 Prozent auf 340 Personen an.

Kritik an Personalrekrutierung

Der RH kritisiert außerdem, dass es erstens zu wenige Justizwachebeamte gebe – und diese zweitens zu alt seien. Unter 95 Prozent der Planstellen seien im überprüften Zeitraum (2015 bis 2018) besetzt gewesen, Mitte 2018 seien über 30 Prozent der Justizwachebeamten über 50 Jahre alt gewesen.

"Um genügend Bewerbungen für die Justizwache zu haben, senkte das Justizministerium die Kriterien für den positiven Abschluss eines Bewerbungsverfahrens", heißt es vom Rechnungshof, so wären etwa in den Bereichen Rechtschreibung und Allgemeinwissen die Kriterien für "bestanden" von 50 auf 40 Prozent gesenkt worden, im Bereich Rechnen von 50 auf gar nur 33 Prozent. Auch das nennt der Rechnungshof "problematisch" – schließlich gelte es, "geeignetes Personal für die Justizwache zu finden und daher die Anzahl der Bewerbungen zu erhöhen". (red, 21.2.2020)