Zahlreiche Institutionen und staatliche Einrichtungen stufen die BDS-Bewegung als antisemitisch ein, begründete der Presserat, warum er die Beschwerde gegen die "Kleine Zeitung" abwies.

Foto: Screenshot Presserat

Ein Artikel über die "antisemitische BDS" in der "Kleinen Zeitung" verstößt nach Ansicht des Presserats nicht gegen nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Ein in dem Artikel vom 8. Juli 2019 genannter steirischer Verein wandte sich an den Presserat und kritisierte unter anderem, dass die BDS-Bewegung nicht antisemitisch sei. So distanziere sich die internationale Bewegung in ihrem Selbstbild deutlich von Antisemitismus; die BDS-Bewegung richte sich ausdrücklich gegen die israelische Politik bzw. einen "durch Massenvertreibung" entstandenen Staat, nicht aber gegen Juden.

In dem Artikel geht es um Querverbindungen zwischen steirischen Vereinen und der BDS-Bewegung (Abkürzung für "Boycott, Divestment und Sanctions"), die zum weltweiten Boykott Israels aufrufe. Im Vorspann des Artikels heißt es, dass die "antisemitische BDS-Bewegung" von subventionierten Vereinen in Österreich unterstützt werde. Anschließend wird berichtet, dass zuletzt der Deutsche Bundestag es staatlichen Einrichtungen verboten habe, BDS zu unterstützen. Auch die Stadt Wien habe diesbezüglich bereits Maßnahmen erlassen. Demgegenüber komme es in der Steiermark immer wieder zu Störaktionen und Kundgebungen im Sinne der BDS-Bewegung.

Deckt sich nicht mit vorhandenen Erkenntnissen

Die Medieninhaberin der "Kleinen Zeitung" entgegnete, dass sich inzwischen zahlreiche Institutionen und Staaten von der BDS-Bewegung distanzieren. Auch die Stadt Graz untersage seit jede Unterstützung von öffentlicher Hand. Insofern decke sich die Behauptung, dass die BDS-Bewegung keineswegs antisemitisch sei, nicht mit den vorhandenen Erkenntnissen, so die Medieninhaberin.

Nach Auffassung der Senate des Presserats ist die Meinungsfreiheit bei Wertungen prinzipiell großzügig auszulegen, darüber hinaus beruhe die Wertung auf einer sachlichen Grundlage. Der Senat weist darauf hin, dass zahlreiche Institutionen und staatliche Einrichtungen die BDS-Bewegung als antisemitisch einstufen. In Anbetracht dessen scheint dem Senat der Antisemitismusvorwurf durch das Medium gerechtfertigt. Ob sich die BDS-Bewegung selbst für antisemitisch hält oder andere Personen dieser Einstufung widersprechen, sei dabei unerheblich. (red, 21.2.2020)