Was Jörg Zarbl (re.), Anwalt des Buwog-Angeklagten Walter Meischberger, hier sicher nicht liest: den Bescheid über seinen Honorarvorschuss. Den bekommen die Verfahrenshelfer erst diese Woche.

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Nächste Woche wird es so weit sein. Die sogenannten Verfahrenshelfer oder Pflichtverteidiger, die in der Causa Buwog Mandanten vertreten, die sich keinen Strafverteidiger (mehr) leisten können, werden erstmals Geld sehen.

In der Korruptionscausa Buwog gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere wird seit dem 12. Dezember 2017 verhandelt, am Mittwoch findet der 139. Verhandlungstag statt. Die fünf Verfahrenshelfer, die wie alle Verfahrenshelfer in sogenannten Großverfahren über den Umweg der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer vom Staat bezahlt werden, haben bisher nichts überwiesen bekommen. Ihre ersten Honorarnoten hatten sie vor elf Monaten eingebracht.

Vorschuss für 2018 offen

Seither warten sie – wie alle anderen Verfahrenshelfer in Großverfahren – auf ihren ersten Vorschuss. Vorschüsse, weil das Verfahren ja noch anhängig ist. Erst danach gibt es endgültige Abrechnungen. Zuletzt hatten die Juristen einen Antrag gestellt, die nächsthöhere Instanz möge sich um die Angelegenheit kümmern.

Nun aber zahlt die Wiener Anwaltskammer, wie ihr Präsident Michael Enzinger erklärt. Er habe vorige Woche die nötigen Bescheide unterschrieben, "die Auszahlungen werden in den nächsten Tagen erfolgen". Im Großverfahren Buwog arbeiten fünf Pflichtverteidiger, zum Beispiel Leonhard Kregcjk, der den ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger vertritt, und Jörg Zarbl, der Ex-Lobbyist Walter Meischberger vertritt.

Und warum hat die ganze Geschichte so lange gedauert? Vor allem weil das Verfahren von Antragstellung bis Bezahlung so kompliziert gestaltet ist. Konkret lief das für 2019 so: Ende März haben alle österreichischen Verfahrenshelfer in Großverfahren (ab elf Verhandlungstagen) ihre Honorarnoten an ihre jeweilige Landes-Anwaltskammer gelegt.

Die haben das, nach einer Prüfung, an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (Örak) weitergeleitet, der am 19. August in Summe 2,6 Millionen Euro Vorschuss beim Justizministerium beantragte. Das Ministerium überwies am 18. Dezember – allerdings nur 1,75 Mio. Euro. Die Auszahlungsquote hängt unter anderem an der "jeweils aktuellen Budgetsituation", wie Ministerin Alma Zadić in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos erklärt hat.

Einen Tag vor Weihnachten überwies der Örak an die Anwaltskammern. Warum die Wiener Pflichtverteidiger trotzdem so lange auf ihre Akontozahlungen warten müssen? Das ist nicht ganz klar, Anwaltskammerchef Enzinger führt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Abrechnungsperiode ins Treffen.

"Unerträgliche Verzögerung"

Die nächste Teilzahlung wird laut Örak-Präsident Rupert Wolff Ende März stattfinden, "so wurschteln wir immer weiter". Er fordert denn, dass "dieses System dringend reformiert werden muss", die Verzögerungen seien unerträglich.

Am kommenden Freitag werden Kammervertreter mit der Justizministerin und leitenden Beamten zusammentreffen – und dabei wollen die Anwälte ihre Reformvorschläge präsentieren. Sie wollen, dass die Anwaltskammern ihre Auszahlungsbescheide an die Anwälte früher erlassen und dass die Republik in dem Verfahren Parteistellung bekommt.

Das würde das Procedere zum einen beschleunigen, hofft Wolff, zum anderen wäre die Republik daran gebunden, und die Anwälte bekämen so die Möglichkeit, Rechtsmittel auch gegen die Republik einzubringen. Derzeit sind die Länder-Anwaltskammern das einzige Visavis der Anwälte. (Renate Graber, 24.2.2020)