Zur Aufhebung des Verbots muss das AMS wenden prüfen, ob die ursprünglich festgestellten Missstände beseitigt worden sind.

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An sechs Betriebe in Vorarlberg will das Arbeitsmarktservice (AMS) keine Arbeitskräfte mehr vermitteln. In einem Fall war sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Grund für das Vermittlungsverbot, drei Unternehmen sollen sich laut AMS nicht an die Meldepflicht gehalten haben. Das heißt, die Unternehmen hätten Personen schwarz beschäftigt, berichtet "orf.at" unter Berufung auf Katharina Neuhofer, stellvertretende Geschäftsführerin des AMS Vorarlberg. Zwei weitere Firmen bekämen keine Arbeitnehmer mehr vermittelt, weil sie insolvent geworden sind.

Beseitigung von Missständen

Grundsätzlich sind diese Vermittlungsverbote laut AMS zeitlich nicht befristet. Zur Aufhebung des Verbots muss sich ein Unternehmen an das AMS wenden. Dann werde geprüft, ob die ursprünglich festgestellten Missstände beseitigt worden sind. Sollte das AMS zu diesem Schluss kommen, wird das Verbot wieder aufgehoben.

Bereits im Jänner hat der STANDARD berichtet, dass österreichweit aktuell 570 Unternehmen mit einem Vermittlungsverbot belegt sind. Jeder fünfte der betroffenen Betriebe stammte aus dem Bereich Beherbergung und Gastronomie.

In etwa 70 Prozent der Fälle werden wegen einer Insolvenz des Unternehmens keine Arbeitnehmer mehr vermittelt. Bei etwa 30 Prozent vermittelt das AMS wegen eines Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz niemanden mehr. Lediglich bei einem Prozent wurde eine Sperre auferlegt, weil gegen die Rechte von Dienstnehmern verstoßen wurde. (red, 23.2.2020)