Die Lehrergewerkschaft will handyfreie Zonen im Unterricht.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Smartphones werden zunehmend zum Störfaktor an Schulen, erklärte Paul Kimberger, Vorsitzender der Pflichtschullehrergewerkschaft, am Montag im Ö1-"Morgenjournal" und forderte deshalb teilweise Handyverbote an Pflichtschulen. Ein generelles Handyverbot hält Kimberger jedoch nicht für den richtigen Weg, viel eher sollen Lehrer, Eltern und Schüler klare Regeln an den einzelnen Schulen vereinbaren.

Wie diese Regeln genau aussehen sollen, sagte Kimberger nicht, er empfiehlt jedoch, die Verwendung in Kindergärten und Volksschulen "äußerst restriktiv" zu gestaltet. Aber auch für ältere Schüler soll es vollkommen handyfreie Zonen geben. "Nur wenn es dem Stoff und der Wissensvermittlung dient, ist es durchaus mal sinnvoll, Handys im Unterricht einzusetzen. Ansonsten haben sie dort nichts verloren", so Kimberger.

Gesetzlich sei es beispielsweise möglich, dass Schulen in der Hausordnung entsprechende Regeln verordnen. Diese müssten dann auch die Frage der Sanktionen beantworten, so Kimberger. Also die Frage: Was passiert, wenn sich jemand nicht an die vereinbarten Regeln hält?

Appell an die Eltern

Unterstützung bekommt Kimberger vom niederösterreichischen Bildungsdirektor Johann Heuras (ÖVP). "Sobald Kinder Smartphones besitzen, sind sie irgendwie digitalem Stress ausgesetzt. Das muss die Schule meiner Meinung nach nicht unterstützen", sagt Heuras. Auch er hält ein generelles Verbot für nicht zielführend, da Vereinbarungen im Sinne der Schulautonomie auf wesentlich mehr Akzeptanz stoßen würden.

Tatsächlich ist das Vereinbaren strengerer Regeln für den Umgang mit Handys über die Hausordnung bereits jetzt ohne weiteres möglich. Heuras forderte die Schulen nun auf, diese Möglichkeit auch zu nutzen. "Die Schule ist erreichbar, im Notfall ist das Kind erreichbar, und daher ersuche ich auch die Eltern, diese Vorgehensweise zu unterstützen", appellierte Heuras und lud die Eltern ein, auch zu Hause handyfreie Zonen zu vereinbaren. (red, 24.2.2020)