Bild nicht mehr verfügbar.

Der Arbeitgeber muss bei Mobbing eingreifen und betroffene Mitarbeiter vor weiteren Angriffen schützen.

Getty Images

Konflikte am Arbeitsplatz sind keinem fremd. Ein Drittel der Arbeitnehmer erlebt dies laut einer Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Marketagent sogar wöchentlich. Zu Unstimmigkeiten im Job kommt es vor allem wegen schlechter Kommunikation, unterschiedlicher Zielvorstellungen sowie bei Ansprüchen bei der Erledigung von Aufgaben. Werden Konflikte nicht gelöst, können sie im schlimmsten Fall zu Mobbing führen. Diese Handlung kennt keine Hierarchiestufe. Mobbing kann vom Vorgesetzten genauso ausgehen (Bossing) sowie auch von Mitarbeitern gegenüber dem Chef (Stuffing).

Aber nicht jede feindselige Bemerkung eines Kollegen oder Kritik vom Chef ist gleich ein Mobbingvorfall. Von Mobbing spricht man, wenn eine Person gezielt über einen längeren Zeitraum ausgegrenzt und bewusst verletzt wird. Anhand einer Mobbing-Checkliste der Arbeiterkammer (AK) kann man klären, ob es sich um einen alltäglichen Konflikt handelt oder ob Mobbing vorliegt.

Folgende Handlungen können unter anderem auf Mobbing hindeuten:

  • Der Vorgesetzte oder andere Personen schränken die Möglichkeit ein, sich zu äußern
  • Ständige Kritik an der Arbeit
  • Man wird wie Luft behandelt
  • Abwertende Blicke oder negativ besetzte Gesten
  • Man erhält kränkende Arbeitsaufgaben, und es erfolgen Angriffe das Aussehen betreffend

Mobbing und seine Folgen
Wenn jemand an seinem Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt wird, kann dies auch zahlreiche gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Dazu gehören psychische Probleme wie auch körperliche Symptome, etwa Kopfschmerzen, Magenprobleme oder Kreislaufbeschwerden. Zudem verlieren gemobbte Menschen die Motivation und die Freude an der Arbeit. Im Umkehrschluss bedeutet das für den Arbeitgeber: Mitarbeiter sind dadurch öfter krank, weniger belastbar und nicht mehr leistungsfähig.

Pflichten des Arbeitgebers

Allein schon aus diesen Gründen sollte es im Interesse des Arbeitgebers sein, dass im Unternehmen Mobbing nicht geduldet wird. Zudem verlangt die gesetzliche Fürsorgepflicht ohnedies, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit sowie die Würde und Integrität der Arbeitnehmer geschützt werden. Somit muss ein konkreter Mobbingverdachtsfall überprüft werden. Handelt es sich tatsächlich um Mobbing, hat der Arbeitgeber einzugreifen und die gemobbte Person vor weiteren Angriffen zu schützen.

Hilfe und das Mobbingtagebuch
Die AK rät dazu, ein Mobbingtagebuch zu führen und darin das Mobbing-Geschehen regelmäßig und detailliert zu dokumentieren. Dies dient auch als Beweissicherung für den Fall einer juristischen Auseinandersetzung. Eine Möglichkeit, sich Hilfe zu suchen, sieht die AK darin, sich an die Betriebsrätin oder an den Betriebsrat zu wenden. Auch die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer jedes Bundeslandes steht dafür zur Verfügung. (red, 26.2.2020)