Wien/London – Während sich Wikileaks-Gründer Julian Assange am Montag in London seiner ersten Anhörung bezüglich einer Auslieferung an die USA stellte, versammelten sich auf dem Wiener Karlsplatz Unterstützer zu einer Mahnwache. Mit Kerzen und Transparenten wurde gegen eine Auslieferung Assanges und für seine Freilassung protestiert – so wie auch in rund 30 weiteren Städten weltweit.

Unter jenen, die ihre Solidarität mit Assange vor der Karlskirche bekundeten, waren auch Annemarie Schlack, die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, und Otmar Lahodynsky, Präsident der Association of European Journalists (AEJ). Auch die grüne Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic nahm an der Mahnwache teil. Durch den Fall Assange sei die Pressefreiheit gefährdet, waren sich die Teilnehmer einig.

Assange-Unterstützer am Wiener Karlsplatz.
Foto: APA/HANS PUNZ

Auslieferungsabkommen

In London wurde die Kundgebung am Montag direkt vor dem Wooolwich-Gericht abgehalten. Beim Auftakt der Auslieferungsanhörungen sei der Anwalte James Lewis, der die USA vertritt, kaum zu hören gewesen: Zu laut war der Lärm, den Unterstützer des Wikileaks-Gründers, berichteten Journalisten aus dem Gerichtssaal.

Lewis begründete das Ansuchen der USA folgendermaßen: Journalismus sei keine Entschuldigung für Verbrechen, zudem sei Assange gar kein Journalist. Er werde nicht wegen der Veröffentlichung peinlicher Dokumente gesucht, sondern weil es illegal sei, die Rechner des US-Verteidigungsministeriums zu hacken. Wikileaks-Veröffentlichungen hätten zudem die Sicherheit von US-Bürgern und Informanten gefährdet.

Am Dienstag werden die Anhörungen fortgesetzt. Bei den Anhörungen geht es eigentlich nicht darum, ob sich Assange strafbar gemacht hat, sondern ob Bedingungen des amerikanisch-britischen Auslieferungsabkommens erfüllt sind. Dieses bevorzugt, so Kritiker, die USA: Es sei leichter dorthin ausgeliefert zu werden als umgekehrt.

Demonstranten fordern vor dem Gerichtsgebäude in London Freiheit für Assange.
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Das Verteidigungsteam will zeigen, dass die Anschuldigungen gegen Assange politischer Natur sind und somit das Auslieferungsabkommen aus dem Jahr 2003 gar nicht zur Anwendung kommt. Verteidiger Edward Fitzgerald argumentierte am Montag, dass sich die Haltung der USA gegenüber Assange nach dem Machtantritt von Donald Trump verändert habe. Der US-Präsident wolle mit Assange ein Exempel statuieren.

Bei einer Auslieferung drohe Assange laut seinen Anwälten ein menschenunwürdiges Verfahren und Strafmaß – bis zu 175 Jahre Haft. Angesichts der erhöhten Suizidgefahr wäre es ungerecht ihn auszuliefern. Bis Freitag dürfen beide Seiten ihre Argument ausführen, entschieden wird frühestens im Mai. (Flora Mory, Maria von Usslar, 24.2.2020)