Vom Hersteller werden Kondome stichprobenartig überprüft, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Ein Wiener soll sein Präservativ während des Geschlechtsverkehrs abgezogen haben, um eine Empfängnis zu erreichen, zeigte eine Frau an.

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Wien – Wenn es stimmt, was die Anklage Z. vorwirft, ist der Vergewaltigungsprozess einer der ungewöhnlicheren der jüngeren Vergangenheit. Er soll während einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Frau plötzlich deklamiert haben: "Ich will ein Kind von dir!"

Um das zu ermöglichen, soll er den Beischlaf unterbrochen und das Präservativ entfernt haben. Als die Frau sich dagegen wehrte, soll er sie gewürgt und ihr einen Polster auf das Gesicht gedrückt haben, ehe er sie vergewaltigte und in ihr ejakulierte. Danach soll er "Mein Gott, Schatz, was ist passiert?" gesagt haben, zeigte die Frau an.

Ereignet haben soll sich der Fall im März oder April 2017 in Wien-Meidling. Die Frau sagt, sie habe daraufhin die On-off-Beziehung endgültig beendet, der Unbescholtene habe sie dann noch bis Oktober 2017 in der analogen und der digitalen Welt gestalkt.

Erstes Verfahren endete mit Unzuständigkeitsurteil

Das erste Mal saß Z. in diesem Zusammenhang im Juni 2019 mit einer weniger schwerwiegenden Anklage vor einem Einzelrichter, der allerdings ein Unzuständigkeitsurteil fällte. Nun muss also ein Schöffensenat unter Vorsitz von Petra Poschalko eine Entscheidung treffen.

Die wohl nicht leichtfallen wird, denn Z. und sein Verteidiger versuchen gar nicht, auf einen Zweifelsfreispruch hinzuarbeiten. Sie sagen klar, dass die Privatbeteiligte die Unwahrheit sagt. Und meinen, dies sogar beweisen zu können: mit vom Angeklagten und der betroffenen Frau selbst gefilmten Sexvideos.

Bei der vergangenen, ersten Verhandlung seien die noch nicht zur Verfügung gestanden, bedauert der Verteidiger. Sein Mandant habe sie von alten Computern und Handys zusammengesammelt und Gericht und Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Mehrere Phasen der Beziehung

Z. unterscheidet mehrere Phasen der Beziehung. Rund vier Monate sei man in einer fixen Beziehung gewesen, die er beendet habe. Weitere fünf bis sechs Monate "hatten wir was am Laufen", wie der Angeklagte es beschreibt. "Eine Sexbeziehung", findet Vorsitzende Poschalko klarere Worte. Den Stalking-Vorwurf kann Z. daher überhaupt nicht nachvollziehen. Es habe unregelmäßigen Kontakt gegeben, die Frau habe aber nie gesagt, dass sie diesen nicht mehr wolle.

Erst recht bestreitet er, jemals etwas Sexuelles gegen den Willen der Frau unternommen zu haben. Wie von der Staatsanwältin beschrieben, könne es überhaupt nicht gewesen sein. Denn: "Es ist nie verhütet worden!", beteuert Z. aufgeregt. "Wollten Sie ein Kind?", fragt Poschalko daher nach. "Nein, überhaupt nicht, ich war dumm", gesteht der Angeklagte ein. "Und warum haben Sie dann nicht verhütet?", will die Vorsitzende wissen. Z. ist das etwas unangenehm: "Es ist 'mit' nicht so wie 'ohne', wenn Sie verstehen?" – "Ich denke schon", antwortet Poschalko trocken.

Coitus interruptus als Verhütungsmethode

Genau diese riskante Art der Geburtenkontrolle durch Coitus interruptus lasse sich aber anhand der selbstgemachten Filme nachvollziehen. Denn auf diesen sei nie ein Kondom zu sehen, was offenbar in eklatantem Widerspruch zur Aussage der Frau steht. Die auch behauptet hat, es sei nur bei einer Gelegenheit eine Aufnahme produziert worden.

"Es ist fast jedes Mal gefilmt worden", behauptet dagegen der Angeklagte. "Warum?", fragt Poschalko. "Ihr hat es gefallen, mir hat es gefallen. Von zehnmal Sex haben wir sicher achtmal gefilmt", verrät Z. der Vorsitzenden. Und das abwechselnd, daher seien manche Filme auf seiner Kamera, andere habe ihm die Frau gemailt.

Beisitzer Johannes Varga stellt schließlich eine nicht unwesentliche Frage: "Warum soll die Frau Sie eigentlich belasten?" Z. hat dafür nur eine Erklärung: "Ganz ehrlich? Ich glaube, Ego. Sie hat mir einmal gesagt, dass ich der erste Mann war, der mit ihr Schluss gemacht hat."

Einvernahme und Sexvideos unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Über die Vorführung der auf Video aufgezeichneten Befragung der Frau sowie den Inhalt der vom Angeklagten vorgelegten Videos kann nicht berichtet werden, da diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Was zu sehen ist, lässt sich dennoch leicht rekonstruieren: Denn Z. wird vom Senat nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Bilder und technischen Daten der Aufnahmen widerlegen offensichtlich die Darstellung der Frau, gegen die Z.s Verteidiger mittlerweile auch Anzeige erstattet hat. (Michael Möseneder, 27.2.2020)