Im vierten Teil der Pensionsserie geht es um Antrittsalter und Pensionshöhe. In diesem Zusammenhang werden Begriffe wie Ausgleichszulage, Bruttoersatzrate und Nettoersatzrate erklärt.
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Viele Diskussionen rund um die Pensionen drehen sich vor allem um eines – das Antrittsalter. Die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt in den sogenannten wohlverdienten Ruhestand gehen darf, beschäftigt neben der Politik insbesondere die Betroffenen. Darüber hinaus spielt natürlich auch die Höhe der Pensionen in der Debatte eine große Rolle.

Die Sache mit dem Antrittsalter

Generell gilt aktuell für alle, die vor dem 2. Dezember 1963 geboren sind, ein gesetzliches Antrittsalter von 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. In den kommenden Jahren wird das Pensionsantrittsalter von Frauen in Halbjahresschritten an jenes der Männer herangeführt, sodass ab dem Jahr 2033 für Frauen wie Männer ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten wird.

Prinzipiell ist es in gewissen Fällen möglich, vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Pension zu gehen, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (genügend Beitragsjahre zum Beispiel). Dies wirkt sich jedoch finanziell aus: Für die Anzahl an Jahren, die man vom eigentlichen Antrittsalter entfernt ist, sind sogenannte Abschläge vom monatlichen Auszahlungsbetrag in Kauf zu nehmen. Eine Ausnahme ist die Pension für Langzeitversicherte ("Hacklerregelung"), die seit heuer wieder abschlagsfrei möglich ist.

Zudem kann über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus länger gearbeitet werden, was sich in der Regel positiv auf die Höhe der Pension auswirkt.

Länger arbeiten? Österreicher und Österreicherinnen tendieren dazu, ihren Ruhestand lieber früher anzutreten, was oft mit finanziellen Abschlägen verbunden ist.
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Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter

In Österreich gehen viele Menschen vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Pension, weshalb das Zugangsalter bei Eigenpensionen im Jahr 2019 im Schnitt bei 60,3 Jahren lag. Eigenpensionen sind jene Pensionen, auf die aufgrund eigener Versicherungsverhältnisse ein Anspruch besteht. Wie die folgende Grafik zeigt, gingen Männer im vergangenen Jahr durchschnittlich mit 61,3 und Frauen mit 59,5 Jahren in Pension.

Die Höhe der Pensionen in Österreich

In Österreich hängt die Pensionshöhe sowohl von der Einkommenshöhe als auch von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate ab. Je länger man arbeitet und je mehr man verdient, desto höher ist die monatliche Pension im Alter – bis zur Höchstpension von derzeit zumeist 3.566,53 Euro brutto*. Darüber hinaus zählen auch bestimmte Zeiten, in denen keine Erwerbstätigkeit vorliegt, als Versicherungszeiten für die Pension – zum Beispiel die Zeiten während der Kindererziehung, während des Zivil- oder Präsenzdienstes, in Arbeitslosigkeit oder während des Bezugs sonstiger Sozialleistungen.

Wann die Ausgleichszulage zum Tragen kommt

Sollte nach Berücksichtigung aller Faktoren ein gewisser Auszahlungsbetrag nicht erreicht werden, wird die Differenz auf diesen Betrag als sogenannte Ausgleichszulage ausgezahlt. Berücksichtigt werden dabei auch andere Einkünfte (etwa aus Vermietung oder Landwirtschaft), eventuelle Unterhaltsansprüche sowie das Partnereinkommen. Aktuell beträgt der Richtsatz für die Ausgleichszulage für Alleinstehende 966,65 Euro im Monat – dieser Betrag erhöht sich ab 30 Beitragsjahren.

Das heißt: Wenn das Gesamteinkommen einer Einzelperson unter diesem gesetzlichen Mindestbetrag liegt, wird als Ausgleichszulage die Differenz auf diesen Mindestbetrag ausgezahlt, sodass die Pension zumindest 966,65 Euro brutto beträgt. Im Dezember 2019 haben 205.306 Menschen eine Ausgleichszulage erhalten, zu zwei Dritteln Frauen.

Die Ausgleichszulage wird oft auch als Mindestpension bezeichnet, da sie sicherstellt, dass pensionsberechtigte Personen zumindest diesen Mindestbetrag als Pension beziehen.

Wie hoch die durchschnittliche Pension ist

Die durchschnittliche Alterspension in Österreich betrug im Dezember 2019 brutto 1.517 Euro. Dabei bezogen Männer im Schnitt 2.024 Euro und Frauen deutlich weniger, nämlich im Mittel 1.167 Euro.

Wie die obere Grafik zeigt, war die Durchschnittspension in der Pensionsversicherung der Selbstständigen aufgrund der niedrigen Pensionen der Bäuerinnen und Bauern niedriger als bei den Unselbstständigen. Am oberen Ende dieser Skala befand sich das Notariat mit einer durchschnittlichen Alterspension von 6.139 Euro brutto – dies betraf jedoch eine sehr kleine Gruppe (241 pensionierte Notarinnen und Notare). Neben dem Notariat zählen zu den Selbstständigen noch Bäuerinnen und Bauern (120.200 Alterspensionen im Dezember 2019) sowie die gewerbliche Wirtschaft (124.000 Alterspensionen).

Was vom Brutto bleibt

Brutto ist auch bei den Pensionen nicht gleich netto. Von der Bruttopension werden noch 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und, je nach Pensionshöhe, auch Lohnsteuer abgezogen (einzig bei Waisenpensionen wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen, Anm.). Das heißt zum Beispiel für alleinstehende Ausgleichszulagen-Bezieherinnen und -Bezieher, dass von den 966,65 Euro (quasi die Mindestpension) noch der Krankenversicherungsbeitrag abzuziehen ist. Sie erhalten heuer somit 917,35 Euro netto an Pension ausgezahlt.

Große Spannweite bei den Pensionen

Betrachtet man die Pensionshöhen und ihre Verteilung auf Basis der Lohnsteuerstatistik, so zeigt sich bei den heimischen Pensionen eine große Spannweite. Diese Zahlen beinhalten nicht nur die gesetzliche Pensionsversicherung, sondern auch Einnahmen aus betrieblichen und privaten Zusatzpensionen. Die Pensionen der öffentlich Bediensteten sind ebenfalls enthalten.

Von den über 2,31 Millionen Menschen im Jahr 2018 mit ganzjährigen Pensionsbezügen bekamen 209.043 Personen (neun Prozent) maximal 143 Euro brutto im Monat. Bei 617.876 Menschen beziehungsweise 26,7 Prozent lag die monatliche Bruttopension unter 858 Euro. Zum Vergleich: Der Richtsatz für die Ausgleichszulage betrug in dem Jahr 909,42 Euro. Am anderen Ende der Skala bezogen 41.296 Menschen (1,8 Prozent) eine monatliche Bruttopension von über 5.000 Euro.

Die Höhe der Pension im Vergleich zum Einkommen als Erwerbstätiger

Die Einkommensersatzrate vergleicht die Pensionshöhe mit dem Letzteinkommen vor Übertritt in den Ruhestand. Sie wird in Prozent angegeben, wobei ein Wert von 100 Prozent bedeuten würde, dass die Bezüge in der Pension ident mit dem Verdienst zuvor sind. Bei den Unselbstständigen, die im Jahr 2018 erstmals eine Direktpension – Alters- und Invaliditätspensionen – zuerkannt bekommen haben, betrug die Bruttoersatzrate 65,6 Prozent.

Für Pensionistinnen und Pensionisten ist die Nettoersatzrate interessanter, denn sie zeigt, wie viel Geld in der Pension tatsächlich zur Verfügung steht im Vergleich zu vorher. Da in Österreich auf Pensionen weniger Abgaben als auf Einkommen zu leisten sind, ist die Nettoersatzrate deutlich höher als die Bruttoersatzrate. Die Nettoersatzrate betrug bei den erstmaligen Direktpensionen Unselbstständiger im Jahr 2018 78,3 Prozent. Das heißt, dass die Nettopension bei Pensionsantritt im Durchschnitt 78,3 Prozent vom letzten Nettoeinkommen entsprach. (Daniela Yeoh, Emil Biller, 18.8.2020)