Hochwertige Atemschutzmaske für medizinisches Personal ...

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Wien – Obwohl sich inzwischen herumgesprochen haben sollte, dass einfache Mundschutzmasken in Zeiten des Coronavirus keine Ritterrüstung sind, sind auch Papierprodukte im Handel immer wieder ausverkauft. Fachleute raten nicht generell davor ab, weil Infizierte damit immerhin theoretisch das Risiko verringern, andere durch Tröpfchenübertragung (Husten, Niesen, feuchte Aussprache) anzustecken.

Auf der gesunden Gegenseite schützt ein Mundschutz ohne Partikelfilter aber so gut wie nicht vor einer Infektion. Außerdem zupfen ungeübte Maskenträger, und das ist die Mehrheit der Bevölkerung, häufig an Masken herum und berühren dabei oft erst recht wieder den Mund- oder Nasenbereich. Falls Sars-CoV-2 schon auf den Fingern sitzt, haben es die Viren also nicht mehr weit zu den Schleimhäuten.

... und einfacher Mundschutz, der nicht vor einer Infizierung schützt.
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Partikelfiltrierende Halbmasken

Für medizinisches Personal hingegen besteht im Umgang mit Coronavirus-verdächtigen Menschen oder Sekretproben Maskenpflicht. Die staatliche Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) empfiehlt neben Schutzmantel, Einmalhandschuhen und Schutzbrille eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP2, besser FFP3. Das Kürzel FFP steht für "filtering face piece", es handelt sich um partikelfiltrierende Halbmasken, die Mund und Nase bedecken.

FFP3-Masken filtern 99 Prozent aller Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometern. Damit schützen sie vor krebserregenden Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen. Generell schützen diese Atemschutzmasken vor lungengängigem Staub, Rauch und Aerosolen. Vor Dampf und Gas schützen sie nicht.

"Biologischer Stoff, Kategorie B"

Nach einer Probenentnahme aus Nase und Rachen von möglicherweise infizierten Personen muss die komplette Schutzkleidung umgehend entsorgt werden. Die Transportbox für das Probenröhrchen muss gemäß den Anleitungen der AGES mit "Biologischer Stoff, Kategorie B" gekennzeichnet werden, dadurch wissen Labormitarbeiter, dass es sich um einen ansteckungsgefährlichen Stoff handelt.

In die Kategorie A fallen biologische Stoffe, die bei Austritt aus der Schutzverpackung und physischem Kontakt bei Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen können. (simo, 27.2.2020)