Karl Öllinger im Jahr 2016.

Foto: APA

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Mitglied der deutschnationalen Burschenschaft Gothia und dem ehemaligen Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger wird voraussichtlich noch längere Zeit weitergeführt werden. Öllinger wurde in erster Instanz medienrechtlich wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet, da er den Screenshot eines Tweets auf Facebook geteilt hatte, in dem zwei Fotos enthalten waren. Aufgenommen worden waren diese während einer Demonstration gegen den Akademikerball 2019 in Wien. Sie zeigten den Kläger mit erhobener rechter Hand beim Fenster der Gothia-Bude. Eine Aufnahme, die von Beobachtern als Hitlergruß interpretiert worden war.

Gegen diese Darstellung setzte sich der Burschenschafter zur Wehr und brachte medienrechtliche Anträge unter anderem gegen die heutige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sowie Öllinger ein und ließ auch zahlreiche Personen, die die Fotos in sozialen Medien geteilt und kritisch kommentiert hatten, abmahnen.

Diesen Screenshot hatte Öllinger auf Facebook geteilt.
Foto: Screenshot, Anonymisierung: STANDARD

OLG folgt erster Instanz

Das Urteil gegen Öllinger war unter anderem damit begründet worden, dass er beim Verfassen seines Postings eine vom Kläger auf Facebook und per OTS veröffentlichte – und später wieder gelöschte – Erklärung ignoriert habe, in der er einen mutmaßlichen Hitlergruß dementiert und sich von nationalsozialistischem Gedankengut distanziert. Die Weiterverbreitung der Bilder stelle den Kläger unter den "dringenden" Verdacht einer schweren Straftat, so die erstinstanzliche Entscheidung.

Dieser Auffassung folgte nun auch das Oberlandesgericht Wien und wies die Berufung ab, schildert Öllinger den Fall gegenüber dem STANDARD. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der einstige Grünen-Politiker sieht in dem Urteil eine große Gefahr für kritische Medienberichterstattung.

Seine Anwältin Maria Windhager – sie vertritt auch den STANDARD in medienrechtlichen Angelegenheiten – will nun einen Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof wegen Verletzung der Meinungsfreiheit stellen. Eine Entscheidung über diesen dürfte in rund einem halben Jahr fallen. (gpi, 27.2.2020)