In der BKS Bank hofft man nach dem Gerichtsentscheid auf eine "Rückkehr eines konstruktiven Miteinanders".
Foto: BKS Bank / Gernot Gleiss

Wien/Mailand/Klagenfurt – Im Streit um Kapitalerhöhungen bei der wechselseitig aneinander beteiligten 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV) meldet die BKS-Bank mit Sitz in Klagenfurt einen Teilerfolg vor Gericht. Das Landesgericht Klagenfurt habe den Antrag der Unicredit Bank Austria auf Sonderprüfung der BKS abgelehnt. Das teilte die Kärntner Regionalbank am Freitag mit.

In der Mitteilung ist von einer weiteren deutlichen Niederlage für die an allen drei Regionalbanken beteiligte Unicredit Bank Austria gegen die 3-Banken-Gruppe die Rede. Man hofft indes weiter auf eine "Rückkehr eines konstruktiven Miteinanders" zwischen Österreich und Mailand – also offenbar auf mögliche Kompromisslösungen in dem öffentlich ausgetragenen Streit.

Sachverhalt allen bekannt

Im in Rede stehenden Gerichtsentscheid heißt es nach Angaben der BKS-Bank: Der durch eine Sonderprüfung zu klärende Sachverhalt sei schon lange allen Beteiligten umfassend bekannt gewesen. Die wechselseitigen Beteiligungen und deren Finanzierung seien durch Rechtsgutachten der BKS geprüft und stünden nicht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung in Österreich.

Erfreut über den Richterspruch zeigte sich BKS-Chefin Herta Stockbauer: "Das Gericht bestätigt unsere Rechtsansicht in vollem Umfang. Es räumt mit der Unterstellung der Unredlichkeit auf und bestätigt unmissverständlich, dass wir gewissenhaft gehandelt haben." Dem würden sich auch Franz Gasselsberger für die Oberbank und Gerhard Burtscher für die BTV anschließen.

Urkunden selbst vorgelegt

In der Mitteilung der Bank wird aus dem Beschluss des Klagenfurter Gerichts vom 26. Februar zitiert. Demnach seien "die direkten und indirekten Beteiligungen der Banken der 3-Banken-Gruppe, somit nicht nur der Antragsgegnerin, bei den Kapitalerhöhungen bekannt und der Urkundensammlung des Firmenbuchs zu entnehmen. Somit sind und waren die Vorgänge und damit der Sachverhalt insbesondere einer so interessierten Aktionärsgruppe wie den Antragstellern jedenfalls bekannt. Dies zeigt sich schon daraus, dass die Antragsteller selbst die entsprechenden Urkunden vorgelegt haben. Mehr als diese von den Antragstellern selbst vorgebrachten Vorgänge, die insoweit von der Antragsgegnerin auch nicht bestritten worden sind, kann aber auch ein gerichtlich bestellter Sonderprüfer nicht hervorbringen. [...]"

In dem seit dem Vorjahr tobenden Streit geht es um den Vorwurf der Bank Austria, dass Kapitalerhöhungen bei den 3-Banken der letzten Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die untereinander verflochtenen Banken diese selbst finanziert hätten und dass Geld im Kreis geschickt worden wäre. Die Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. (APA, 28.2.2020)