Der Höhepunkt der Polizeigewalt auf der Klimademonstration: In einem rechtswidrigem Einsatz wird ein Aktivist am Boden fixiert und anschließend um ein Haar von dem Polizeibus überrollt.
Foto: Lukas David Beck

Wien – Der Freispruch eines Klimaaktivisten wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt von Oktober 2019 am Wiener Landesgericht ist rechtskräftig. Angesichts des schriftlichen Urteils, dessen Ausfertigung Monate in Anspruch nahm, hat die Staatsanwaltschaft Wien das angemeldete Rechtsmittel nun zurückgezogen, teilte Clemens Lahner, der Anwalt des jungen Mannes, am Freitag mit.

Der Deutsche, der in Wien Politikwissenschaft studiert, hatte am 31. Mai 2019 am Rande der Demo am Ring an einem Sitzstreik von rund 100 Personen teilgenommen, um den Straßenverkehr zu blockieren. Schlagzeilen machte aber vor allem der darauffolgende Polizeieinsatz: Nach Gewaltvorwürfen ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Beamte.

Passiver Widerstand

Polizisten warfen wiederum den Aktivisten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor, so auch dem Studenten. Er bestritt bei der folgenden Gerichtsverhandlung, dass er bei der Auflösung der Blockade durch die Polizei irgendwelche Aktionen gesetzt habe, die über passiven Widerstand hinausgegangen wären. Richter Christian Noe sprach den Angeklagten frei, da er nicht überzeugt war, dass der Student tatsächlich aktiven Widerstand gegen den Einsatz geleistet hatte.

Nachdem der Freispruch nun Rechtskraft erlangt hat, wird Lahner einen Antrag auf Zuerkennung eines Beitrags zu den Verteidigerkosten stellen, wodurch jedoch stets nur ein relativ geringer Teil des Anwaltshonorars abgedeckt sei, weshalb sein Mandant auf dem größten Teil der Kosten des Strafverfahrens sitzen bleiben werde. Der Maßnahmenbeschwerde gegen die Amtshandlung (Durchsuchung des Studenten, Abnahme eines DNA-Abstrichs, Anm.) sei schon im Herbst vom Landesverwaltungsgericht stattgegeben worden.

Rechtswidrige Amtshandlungen

Über das Schmerzengeld für die erlittene Rissquetschwunde und das Anwaltshonorar in jenem Verfahren sei bereits ein Vergleich mit der Finanzprokuratur geschlossen worden. "Insgesamt laufen meines Wissens strafrechtliche Ermittlungen gegen sieben Polizeibeamte und -beamtinnen wegen der Amtshandlungen am 31. Mai 2019 bzw. wegen deren Zeugenaussagen danach", so der Rechtsanwalt.

Zudem wurde der Polizeieinsatz bereits vom Verwaltungsgericht in mehreren Urteilen zerpflückt. Demnach waren etliche Amtshandlungen gänzlich oder zumindest teilweise rechtswidrig. (APA, red, 28.2.2020)