Blick in den Gerichtssaal vor Verhandlungsbeginn im Strafprozess in der Causa Seenkauf.

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Klagenfurt –Der Seenkauf-Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen Aucon-Vorstand Heinz .L und Ex-ÖGB-Finanzchef Clemens Schneider hat am Freitag mit Freisprüchen für beide Angeklagten geendet. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer sah die Vorwürfe von Staatsanwalt Eberhard Pieber nach fünf Verhandlungstagen als nicht erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte L. und Schneider vorgeworfen, im Sommer 2007 mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider im Zuge von Vertragsverhandlungen eine Kickback-Zahlung von 840.000 Euro versprochen und später auch bezahlt zu haben. Haider sei somit bestochen worden, die Angeklagten hätten einen Beitrag zu dessen Untreue zulasten des Landes Kärnten geleistet.

Zu viel gezahlt

Das Land habe mit 43 Millionen Euro zu viel für die Immobilien gezahlt, auch die Aucon erhielt zu viel Geld. L. habe an die Kärntner Landesgesellschaft SIG (Seeimmobilien-Gesellschaft) eine überhöhte Honorarrechnung gestellt, in die die 840.000 Euro für Haider und die damalige BZÖ-Politikerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger eingepreist waren. Somit habe er sich des schweren Betrugs schuldig gemacht. Der Schaden zulasten des Landes liegt laut Anklage bei 798.000 Euro.

Kaufmann-Bruckberger hatte 2015 erklärt, das Geld über Scheinrechnungen erhalten und dann an Haider in mehreren Tranchen in bar weitergeleitet zu haben. Diese Version hielt sie vor Gericht auch aufrecht, verwickelte sich aber mehrfach in Widersprüche. Auf diesen fußten auch die Argumente der Verteidiger, sowohl Andreas Pollak als auch Gernot Murko warfen Kaufmann-Bruckberger vor, die Vorwürfe aus purem Eigennutz erhoben zu haben, um einem Steuerstrafverfahren zu entgehen.

"Keine Parteienfinanzierung"

Richterin Lambauer meinte in ihrer Begründung, die politische Konstellation zwischen ÖGB und Haider spreche nicht dafür, dass hier Parteienfinanzierung im Spiel gewesen sein solle. Kaufmann-Bruckberger habe sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, und zwar nicht nur in Nebensächlichkeiten, sondern in essenziellen Fragen. Es könne nicht festgestellt werden, dass Zahlungen "mittelbar oder unmittelbar" an Jörg Haider geflossen seien. Was mit dem Geld tatsächlich passiert sei, könne nicht mehr eruiert werden. Staatsanwalt Eberhard Pieber meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Freispruch ist nicht rechtskräftig (APA, 28.2.2020)