Fünf Stunden, 48 Minuten und 45 Sekunden: Um diese Zeitspanne dauert es länger als 365 Tage, dass die Erde einmal ihre Bahn um die Sonne zieht. Und daher ein Schaltjahr benötigt wird, damit Weihnachten nicht irgendwann plötzlich in den Hochsommer fällt.
Dass sich die Bewegung der Himmelskörper nicht an eine schöne runde Zahl hält, hat die Menschheit schon länger erkannt. Pharao Ptolemaios III. erließ im Jahr 238 vor Christus ein Dekret, mit dem er alle vier Jahre einen zusätzlichen Tag einfügte.
Auch der römische Diktator Gaius Julius Cäsar war ein Freund des längeren Jahres. 45 vor Christus führte er den nach ihm benannten julianischen Kalender ein, inklusive eines Schalttages im Februar, der alle vier Jahre eingelegt wurde. Nach Cäsars gewaltsamem Ableben durch 23 Dolchstiche interpretierte die zuständige Priesterschaft seine Anweisungen aber falsch und führte einen Schalttag im Drei-Jahres-Rhythmus ein.
Elf Minuten, 14 Sekunden zu lange
Wirklich befriedigend war Cäsars Reform aber nicht, das Jahr war elf Minuten und 14 Sekunden zu lang. Bis zum Jahr 1582 hatten sich zehn Tage angesammelt. Das störte den Feiertagskalender, was Papst Gregor XIII. aktiv werden ließ. Er setzte einen wissenschaftlichen Beraterstab ein, der eine Lösung finden sollte.
Das Ergebnis war der gregorianische Kalender mit einer Änderung der Schalttagregel: In den Jahren, in denen ein Jahrhundert zu Ende geht, erhalten nur jene einen 366. Tag, wenn sie sich durch 400 teilen lassen. 1900 hatte also nur 365 Tage, während 2000 einen mehr hatte. Die bis zum Erlass der päpstlichen Bulle aufgelaufenen Tage strich Gregor kurzerhand: Auf den 4. Oktober 1582 folgte der 15. Oktober.
18. Geburtstag nach 72 Jahren
Aus dem Bemühen, das kalendarische und das astronomische Jahr im Einklang zu halten, entstehen auch kleinere Probleme. So feiert ein Schaltjahrkind genau genommen erst nach 72 Jahren seinen 18. Geburtstag. Um die Geschenkeausbeute dennoch auf ein erträgliches Maß zu heben, bleibt es den Betroffenen selbst überlassen, ob sie am 28. Februar oder am 1. März die Kerzen ausblasen. Amtlich ist das klarer geregelt – für Stichtage wie das Wahlrecht oder die Volljährigkeit wird der Geburtstag am 29. Februar wie einer am 1. März behandelt.
Anders ist es beim Tag der seltenen Krankheiten, der seit 2008 begangen wird. Der seltenste Tag des Jahres wurde bewusst gewählt, in einem Gemeinjahr wird er dagegen am 28. Februar begangen. (Michael Möseneder, 28.2.2020)