Wer Geld beim Bankomaten abhebt, muss dafür meist auch eine Gebühr zahlen. Vor allem im Ausland kann diese recht hoch ausfallen.

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Wer bei einem Bankomaten Geld abhebt, muss dafür Gebühren zahlen. Dann nämlich, wenn er das bei einer Bank macht, bei der er kein eigenes Konto hat. Der Kunde am Bankomaten bekommt davon meist nichts mit, weil die Banken diese Gebühr untereinander regeln. Die Kosten tragen die Kunden je nach Vertrag über die Kontoführungsgebühr oder das Zeilenentgelt.

Gebühren müssen auch bezahlt werden, wenn im Ausland Geld am Bankomat abgehoben wird. Die Höhe dieser Gebühren ist dabei recht unterschiedlich, zeigt eine Umfrage der Arbeiterkammer Wien, die im September und Oktober des Vorjahrs gelaufen ist. 249 Spesensätze aus 13 Ländern wurden bei der Umfrage erhoben. Die Gebühren sind ganz unterschiedlich.

Teures Deutschland

Am teuersten kann das Geldabheben in Deutschland werden. Zwischen 1,95 und 6,50 Euro werden den Kunden verrechnet. Jeweils fünf Euro fallen in Malta und in den Niederlanden an, in Slowenien sind es vier Euro. Österreich reiht sich mit Gebühren zwischen zwei und vier Euro in das Mittelfeld ein. Am billigsten waren die Gebühren in Spanien mit 1,25 Euro – allerdings können diese bis zu vier Euro hochschnellen.

Für die Arbeiterkammer ist das ein Anlass, das Aus für Bankomatgebühren zu fordern. "Der Zugang zum eigenen Bargeld muss kostenlos sein", fordert AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Schließlich zahle man ohnehin genug für das Konto. Bankomatabhebungen seien – je nach Girokontopaket – in der quartalsweise verrechneten Kontoführungsgebühr pauschal abgedeckt.

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Die Arbeiterkammer rät jedenfalls dazu, im Ausland genau auf die Spesenhinweise auf dem Bankomat-Display zu achten und die Transaktion gegebenenfalls wieder abzubrechen. Es könne sich nämlich lohnen, es bei einem anderen Automaten erneut zu versuchen, weil die Spesen dort geringer sind.

Bankomatabhebungen außerhalb des Euroraumes haben spezielle Spesensätze: Meist liegen sie laut AK bei 0,75 Prozent des behobenen Betrages plus einer Fixgebühr von 1,82 Euro. Bei 400 Euro sind das 4,82 Euro. "Außerhalb des Euroraumes kann es daher sein, dass die Bankomatabhebung günstiger ist als im Euroraum", fasst Zgubic zusammen.

Fall für Juristen

Die Bankomatgebühren waren in Österreich bereits ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Dieser beschloss im Herbst 2018, dass die Weiterverrechnung von Behebungsgebühren von Drittanbietern (etwa Euronet) an die Banken verfassungswidrig ist. Eine entsprechende Gesetzesbestimmung wurde aufgehoben. Hier gilt aber zu unterscheiden: Es ist weiterhin erlaubt, dass Banken Entgelte für Bankomatabhebungen "im Einzelnen" aushandeln. Banken dürfen also auch künftig Gebühren für Abhebungen an Bankomaten verrechnen. Aber die Institute müssen für Drittanbieter wie Euronet keine Gebührenerstattung mehr leisten. (Bettina Pfluger, 5.3.2020)