Wer nicht tauglich ist, ist nicht gleich untauglich. Kommende Woche berät der Ministerrat über die Teiltauglichkeit.

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Wien – Die türkis-grüne Bundesregierung wird kommende Woche im Ministerrat die neuen Tauglichkeitskriterien auf den Weg bringen. Künftig soll es – wie bereits angekündigt – neben der Kategorie Volltauglichkeit auch eine Teiltauglichkeit geben. Dadurch soll die Zahl der Grundwehrdiener erhöht werden. Die Anzahl der Stellungspflichtigen ist nämlich nach wie vor rückläufig.

Teiltaugliche Grundwehrdiener werden dann für Verwaltungs- oder Versorgungstätigkeiten eingesetzt. Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung tatsächlich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft weder Präsenz- noch Zivildienst leisten müssen, wie es in dem der APA vorliegenden Ministerratsvortrag heißt, den Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gemeinsam mit der für die Zivildienstagenden zuständigen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) einbringen wird.

Arbeitsgruppe eingerichtet

Im Verteidigungsministerium wurde eine Arbeitsgruppe zu dem Vorhaben eingerichtet. Im Zuge der Reform soll auch die Stellungsstraße zu einer "Gesundheitsstraße" inklusive Vorsorgeuntersuchung umgestaltet werden. Vorgesehen ist, dass die ersten Stellungspflichtigen ab dem ersten Jänner kommenden Jahres nach dem neuen Regelwerk beurteilt werden.

Weil die Beurteilungspraxis der für die Tauglichkeitsuntersuchung von Zivildienern herangezogenen Amtsärzte uneinheitlich sei, soll die Überprüfung künftig ebenfalls durch das Verteidigungsministerium erfolgen. Derzeit werden die erforderlichen rechtlichen Grundlagen beurteilt. Zudem soll die interministerielle Zusammenarbeit mit der Zivildienstserviceagentur diesbezüglich intensiviert werden. (APA, 6.3.2020)