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Die Regulatory Sandbox findet sich im türkis-grünen Regierungsübereinkommen jetzt ausdrücklich wieder.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Oft scheitert es an Zufällen. Der Gesetzesentwurf, mit dem bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine "Regulatory Sandbox" eingerichtet werden sollte, wurde nach der Begutachtung just am 16. Mai 2019 weiter an das Finanzministerium übermittelt.

Einen Tag später läutete die Veröffentlichung des Ibiza-Videos den Zerfall der türkis-blauen Regierung ein. Unter der Expertenregierung lag das Projekt "Regulatory Sandbox" auf Eis. Umso erfreulicher ist es, dass sie sich im türkis-grünen Regierungsübereinkommen jetzt ausdrücklich wiederfindet.

Die Regulatory Sandbox soll, wie damals geplant, weiterhin dazu dienen, dass Fintechs ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten können. Es handelt sich dabei um eine kleine Revolution in der Art der Beaufsichtigung: Der Gesetzgeber gibt der Behörde und dem Unternehmer einen geschützten Rahmen vor, in dem gemeinsam innovative Ideen erkundet und "marktreif" gemacht werden sollen.

Bewährtes Konzept

International sind Regulatory Sandboxes schon länger etabliert. Großbritannien war Vorreiter, Staaten wie die Niederlande, Polen oder Litauen zogen nach. Im Großen und Ganzen hat sich das Konzept bewährt. Die internationalen Erfahrungen zeigen aber auch: Die Marktteilnehmer nehmen das Angebot nur an, wenn es in einen vernünftigen rechtlichen Rahmen eingebettet ist.

Beim österreichischen Gesetzesentwurf besteht hier wohl noch etwas Nachholbedarf. Insbesondere verkennt der Gesetzgeber, dass die neue Möglichkeit nicht nur für die Behörde, sondern gerade auch für die zukünftigen Teilnehmer attraktiv sein muss.

So erklärt der Gesetzgeber zwar ausdrücklich, dass die Regulatory Sandbox ein "geschützter Entwicklungsrahmen" sein soll. Das steht dann aber nicht mehr im Gesetz. Dort kommt zwar der Entwicklungsaspekt vor – das Geschäftsmodell kann im Einvernehmen mit der FMA weiterentwickelt werden –, aber nicht mehr der Schutzaspekt.

Das kann für Fintechs rasch zum Problem werden. Es wäre nach dem Entwurf nämlich nicht einmal ausgeschlossen, dass ein Teilnehmer wegen einer Geschäftstätigkeit bestraft wird, die er im Rahmen der Regulatory Sandbox und vor den wachsamen Augen der FMA, die umfassende Informationsrechte hat, entfaltet. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, eine klare "Safe Harbour"-Regel einzuführen: Wer sich an die Spielregeln in der Sandkiste hält, darf nichts zu befürchten haben.

Geben und Nehmen

Genauso muss auch für jeden Teilnehmer an der Regulatory Sandbox klar sein, dass es sich dabei um ein Geben und Nehmen handelt. Bisher enthält der Entwurf zwar eine umfassende Mitwirkungspflicht des Unternehmers.

Allerdings fehlt jeder Hinweis darauf, dass diese Verpflichtung nicht einseitig ist, wenn man sich auf das Wagnis "Sandbox" einlässt. Auch die Aufsichtsbehörde muss ihren Teil zur Unterstützung beitragen. Das sollte deshalb auch im Gesetz stehen, um für Fintech attraktiv zu sein.

Die Zeit, als man noch Stempelmarken kleben musste, wenn man etwas "vom Amt" wollte, scheint in Österreich noch nicht so lange her. Die Regulatory Sandbox ist vor diesem Hintergrund echte Pionierarbeit. Gerade im Bereich neuer Technologien kann sie ein zukunftsweisendes Aufsichtskonzept sein.

Das muss nicht zwingend auf den Finanzbereich beschränkt bleiben. Man könnte sich zum Beispiel auch im Gewerberecht, wo schon jetzt die Devise "beraten statt strafen" gilt, Gedanken über eine Sandbox machen.

Wichtig dabei wird für den Gesetzgeber aber immer sein, bei der Gestaltung des Rahmens auf die zukünftigen Teilnehmer der Sandbox zu hören. Denn wenn am Ende niemand darin spielt, hilft auch die schönste Sandkiste nichts.(Andreas Zahradnik, Christian Schöller, 9.3.2020)