Das Innenministerium darf auf fast alle Kameras im öffentlichen Raum zugreifen.

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Es war eines der Prestigeprojekte der türkis-blauen Regierung. Mit ihrem "Überwachungspaket" versuchte sie eine Ausweitung der Überwachung im öffentlichen und im privaten Bereich durchzusetzen. Allerdings hatte der Verfassungsgerichtshof im Dezember weite Teile des Pakets als verfassungswidrig eingestuft, unter anderem den Einsatz von "Bundestrojanern" und die massenhafte Autofahrerüberwachung.

Bei einem anderen zentralen Projekt des Pakets wurden nun Probleme bekannt: Der Live-Zugriff auf Überwachungskameras von öffentlichen und privaten Einrichtungen (Schulen, Banken, Krankenhäusern oder Gemeinden) lief nicht rund, der Probebetrieb bei zwei Testobjekten funktionierte nicht.

Datenschutz und Technik

Bei einem Versuchsobjekt konnte das Innenministerium "aus technischen Gründen" nicht in Echtzeit via Livestream zugreifen. Auch wurde der "Vollzugriff" auf das gesamte System "datenschutzrechtlich für bedenklich erachtet". Bei dem zweiten Testobjekt "war es nur vereinzelt möglich, eine Echtzeitübertragung herzustellen". Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Neos- Abgeordneten Nikolaus Scherak hervor.

Upgrade

Als Konsequenz aus dem Probebetrieb hat das zuständige Innenministerium seinen Partnern empfohlen, ihre Kamerasysteme und Datennetze upzugraden. Für Scherak ein No-Go. "Wie kommen Schulen, Banken oder Krankenhäuser dazu, Geld für die Überwachung auszugeben?" Immerhin habe das "Innenministerium selbst die massiven Datenschutzprobleme" festgestellt, so Scherak zum STANDARD. (Markus Sulzbacher, 9.3.2020)