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Led Zeppelin: Jason Bonham, Robert Plant, John Paul Jones und Jimmy Page (v. li.).

Foto: Dario Cantatore/Invision/AP, File

San Francisco – Im Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen im Rock-Klassiker "Stairway to Heaven" hat ein US-Berufungsgericht der britischen Rockband Led Zeppelin Recht gegeben. Das Gericht in San Francisco setzte am Montag die Entscheidung einer Geschworenen-Jury aus dem Jahr 2016 wieder in Kraft, die die Bandmitglieder und Komponisten Robert Plant und Jimmy Page vom Plagiatsvorwurf freigesprochen hatte.

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Der Prozess war aufgrund mehrerer Verfahrensfehler neu aufgerollt worden. In dem Streit ging es um die melancholische zweiminütige Gitarrensequenz zu Beginn des achtminütigen Stückes. Led Zeppelin wurde vorgeworfen, dafür beim Song "Taurus" abgekupfert zu haben, den der verstorbene Gitarrist Randy Wolfe Ende 1966 für die kalifornische Band Spirit geschrieben hatte. Wolfe war 1997 ertrunken, 2015 reichte sein Nachlassverwalter Michael Skidmore Klage gegen Led Zeppelin ein.

Marco Lotti

Im ursprünglichen Verfahren hatte der Kläger auf deutliche Ähnlichkeiten zwischen den beiden Songs verwiesen. Experten der Verteidigung machten jedoch geltend, dass die verwendeten Akkorde so gewöhnlich seien, dass für sie kein Urheberschutz gelte. Page und Plant argumentierten damals, die Akkordfolge gebe es in der Musik bereits seit Jahrhunderten. Sie wiesen den Plagiatsvorwurf zurück. Die elf Richter des Berufungsgerichts entschieden nun, das erstinstanzliche Urteil auf der Grundlage eines Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 1909 zu bestätigen.