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Harvey Weinstein vor dem Gerichtsaal (Archivbild).

Foto: AP/Mary Altaffer

New York – Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein wurde am Mittwoch wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft habe Weinstein jahrzehntelang Frauen missbraucht und bisher keine Reue gezeigt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Eine Jury hatte den 67-Jährigen Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung an zwei Frauen für schuldig befunden. Nicht schuldig sei er aber in den beiden schwersten Anklagepunkten: dem eines "raubtierhaften sexuellen Angriffs" sowie einem noch schwereren Vorwurf bezüglich Vergewaltigung.

In dem aufsehenerregenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben. Die MeToo-Bewegung feierte das Urteil als Meilenstein – kritisierte aber auch, dass Weinstein nicht in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde.

Erfolgreiche Herzoperation

Nach dem Urteil war Weinstein nicht wie ursprünglich geplant sofort in das berüchtigte New Yorker Gefängnis Rikers Island gebracht worden, sondern wegen Schmerzen in der Brust und hohen Blutdrucks zunächst in ein Krankenhaus. Dort unterzog er sich einige Tage später Medienberichten zufolge erfolgreich einer Herzoperation und wurde danach nach Rikers Island gebracht.

Mehr als 80 Frauen werfen Weinstein sexuelle Übergriffe vor. Die Anschuldigungen gegen den Produzenten, im Herbst 2017 von der "New York Times" und dem Magazin "New Yorker" veröffentlicht, waren der Anfang der MeToo-Bewegung. Überall auf der Welt erkannten viele Frauen und auch einige Männer ihre eigenen Geschichten in denen der mutmaßlichen Weinstein-Opfer wieder – sie begannen, diese Geschichten unter dem Schlagwort "Me too" ("Ich auch") zu sammeln.

Die juristischen Kämpfe sind für Weinstein auch nach dem Verfahren in New York nicht zu Ende. In Los Angeles wurde er ebenfalls wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Auch dort könnte es zum Prozess kommen. Davon abgesehen verhandeln seine Anwälte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit zivilen Klägerinnen um Entschädigungen. (red, APA, 11.3.2020)