Ob man die GIS-Gebühren zahlen muss, sorgt immer wieder für Diskussionen und Fragen.

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Spätestens mit der ersten eigenen Wohnungen setzt man sich in Österreich zum ersten Mal mit der Frage auseinander, ob man GIS zahlen muss. Ja nach Bundesland fallen dafür derzeit zwischen 20,93 und 26,33 Euro pro Monat an. Früher war recht klar: Wer einen Fernseher daheim hat, muss zahlen. Heute ist das angesichts von Streamingangeboten und der Tatsache, dass viele kein traditionelles TV-Gerät mehr nutzen, für viele Nutzer nicht mehr ganz so eindeutig. Die Frage, welche Geräte melde- und gebührenpflichtig sind, hat auch schon Gerichte beschäftigt.

Klassischer Fernseher

Am einfachsten ist es, wenn man einen klassischen Fernseher hat. "Jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig", erklärt die GIS auf ihrer Website. Das gilt auch dann, wenn man die ORF-Programme nicht schaut oder der Fernseher ungenutzt herumsteht – es geht um die "Betriebsbereitschaft" von Geräten, wie das Unternehmen ausführt.

Die Betonung liegt dabei auf Rundfunkempfangsanlage. Ginge es nur um Fernseher, gäbe es die ganze Diskussion nicht. Laut GIS sind das "Gerätekonstellationen unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik oder Satelliten-Receiver".

Andere Geräte

Melde- und gebührenpflichtig können unter gewissen Umständen also auch Geräte ohne direkt eingebaute Rundfunktechnologien sein. Und zwar dann, wenn sie in Kombination mit einem Gerät verwendet werden, das wiederum den Rundfunkempfang ermöglicht. Darunter können auch die sogenannten Nogis-Geräte fallen, die ohne Tuner und Antennenanschluss verkauft werden. Ebenso wie Computer und Tablets mit DVB-T-Stick, TV-Karte oder Radiokarte sowie natürlich Radiogeräte und andere Geräte mit UKW-Empfang. Ausgenommen sind Autoradios, denn der Empfang außerhalb von Gebäuden ist nicht gebührenpflichtig.

Eine Klärung zu Nogis, Kagis und ähnlichen Geräten gab die GIS auf STANDARD-Nachfrage erst Mitte Februar. Demnach muss jemand, der ausschließlich so einen Monitor verwendet, keine GIS-Gebühr zahlen. Denn laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von Juli 2015 sind "Gerätekonstellationen, die keine Rundfunktechnologien verwenden, nicht gebührenpflichtig". Daran hat sich bis jetzt nichts geändert. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich zu einem solchen Monitor wie oben beschrieben ein Gerät verwendet wird, mit dem Rundfunk empfangen werden kann. Es geht also nicht um technische Schnittstellen, sondern immer um die gesamte Gerätekonstellation.

Für das Abrufen der ORF-TVthek über eine Gerätekonstellation, die ansonsten keinen Rundfunk empfangen kann, fällt keine GIS-Gebühr an. Denn momentan wird das Fernsehprogramm noch nicht durchgängig gestreamt. (br, 12.3.2020)