Die Hauptwahlkommission gibt sich zurückhaltend: Es handle sich um ein laufendes Verfahren, man sei daher zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Linz – Die Grüne Wirtschaft und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband fechten das Ergebnis der oberösterreichischen Wirtschaftskammerwahl in der Fachgruppe "Personenberatung und Personenbetreuung" an. Es gehe um den Verdacht, dass ein freiheitlicher Funktionär 131 Vorzugsstimmen manipuliert haben soll, bestätigten Vertreter beider Fraktionen am Donnerstag.

Die FPÖ Oberösterreich hat am Donnerstag mitgeteilt, dass es sich bei dem Kandidaten, der im Verdacht steht, Vorzugsstimmen manipuliert zu haben, um einen parteifreien Bewerber handle. Er habe nur auf der Liste der Freiheitlichen Wirtschaft kandidiert, so eine Sprecherin der Landespartei.

Bei der Auszählung der Stimmen sei aufgefallen, dass etliche Vorzugsstimmen für den Mandatar augenscheinlich mit der gleichen Handschrift geschrieben worden seien. Eine genauere Überprüfung habe 131 solcher verdächtiger Stimmzettel zutage gefördert, schilderte Bernhard Seeber, Sprecher der Grünen Wirtschaft in Oberösterreich. Seine Fraktion habe deshalb eine Wahlanfechtung und eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Auch Helmut Mitter vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband kündigte diese Schritte an.

Unschuldsvermutung

Die Grünen kritisieren das System der Wahlkarten prinzipiell als manipulationsanfällig, die Roten, dass Personenbetreuer und sie vermittelnde Agenturen überhaupt in ein und derselben Fachgruppe sind. Der unter Verdacht geratene Mandatar, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll eine solche Agentur für Personenbetreuer betreiben, die wiederum selbstständig und damit bei der Kammerwahl wahlberechtigt sind.

Seitens der Freiheitlichen Wirtschaft hieß es, man habe sich in der Wahlkommission nicht gegen eine Überprüfung ausgesprochen. "Ich rechne aber nicht damit, dass etwas rauskommt", so Landesobmann Michael Fürtbauer. Denn bei dem unter Verdacht geratenen Mandatar habe es sich ohnehin um den Listenersten gehandelt, eine Manipulation wäre somit "sinnlos" gewesen. Zudem müsse jeder Wähler ohnehin an Eidesstatt erklären, dass er seinen Wahlzettel selbst ausgefüllt habe.

Der Vorsitzende der Hauptwahlkommission, Werner Kreisl, gab sich zurückhaltend: Es handle sich um ein laufendes Verfahren, er sei daher zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur soviel: Die Kommission werde prüfen und eine Entscheidung treffen. Diese könne dann gegebenenfalls beim Landesverwaltungsgericht beeinsprucht werden. In weiterer Folge steht der Weg bis zu den Höchstgerichten offen. (APA, 12.3.2020)