"Krone"-Kolumnist Michael Jeannée adressierte seine Kolumne an "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk.

Foto: Faksimile "Krone"

Das Straflandesgericht Wien hat "Krone"-Kolumnist Michael Jeannée am Donnerstag in erster Instanz wegen Beleidigung von "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk verurteilt – die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Klenk berichtete Donnerstag in einem Tweet von 9.000 Euro Geldstrafe und 6.000 Euro Entschädigung mit einem Bild von Jeannée im Gerichtsgebäude.

Jeannee wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagsätzen zu je 100 Euro verurteilt. Die "Krone" muss Klenk außerdem binnen 14 Tagen 6.000 Euro Entschädigung zahlen und das Urteil veröffentlichen.

Jeannée hat am 11. September 2019 eine seiner "Krone"-"Post"-Kolumnen an Florian Klenk adressiert und den "Falter"-Chefredakteur mit Liste-Jetzt-Chef Peter Pilz verglichen. Den Politiker bezeichnete Jeannée unter anderem als "Selbstverliebten", "gefährlichen Diffamierer", "Schmutzkübel- und Anpatzchef".

"Verderbt"

Weiter unten in der Kolumne schwenkte Jeannée zu Klenk über: "Und jetzt zu Ihnen." Der einzige Unterschied zu Pilz sei, "dass gegen Sie nie wegen sexueller Belästigung ermittelt worden ist. Gratuliere." Jeannée bezeichnete Klenk etwa als "verderbt", als "Getriebenen, einen Selbstverliebten, einen Diffamierer, einen Möchtegern-Star".

Der "Falter" hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet. Grundlage waren interne Dokumente, die der Wiener Wochenzeitung zugespielt wurden.

Klenk klagte Jeannee wegen übler Nachrede und Beleidigung und den Krone-Verlag auf Entschädigung. Keine Verurteilung erfolgte am Donnerstag wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede.

Jeannée: unter Zeitdruck

Der Angeklagte habe sich darüber geärgert, dass der "Falter" kurz vor der Nationalratswahl gegen eine Partei mobil gemacht habe, erklärte Jeannées Anwältin. Jeannée bekannte sich nicht schuldig. Er rechtfertigte sich außerdem damit, dass er die Kolumne unter Zeitdruck geschrieben habe. Seit dem Erscheinen dieses Texts habe die "Kronen Zeitung" die Entscheidung getroffen, die Kolumne nicht mehr in der Abendausgabe, sondern nur noch im Hauptblatt zu bringen. "Diese Kolumne lebt von überspitzten Formulierungen", betonte er außerdem.

"Das ist Hate Speech pur", betonte Klenks Anwalt dagegen. "Ich bin in dieser Kolumne als Mensch angegriffen worden und nicht als Journalist", sagte Klenk. Jeannee habe seiner Meinung nach eine Grenze überschritten. "Das ist nicht Meinungsfreiheit, sondern der Versuch, mich durch einen persönlichen Angriff zum Schweigen zu bringen."

Im Herbst sah das Straflandesgericht noch in einem Vorverfahren, ob die "Krone" eine Mitteilung über Klenks Klage veröffentlichen muss, in Jeannées Kolumne "keinen Wertungsexzess" sowie keine üble Nachrede oder Beleidigung, sondern "kritische Werturteile als Ausdruck der Bewertung".

Die schriftliche Ausfertigung des Urteils folgt noch. Beide Seiten wollen bedenken, ob sie in die nächste Instanz gehen. (red, APA, 12.3.2020)