Johannes Dürr gewann vor dem Obersten Gerichtshof.

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Wien – Dem verurteilten Dopingsünder Johannes Dürr ist vom Obersten Gerichtshof der Rücken gestärkt worden. Der Streit zwischen dem ehemaligen Langläufer und dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) wurde nach Informationen der Dopingredaktion der ARD an die Erstinstanz zurückverwiesen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Dürr öffentlich behaupten darf, dass der ÖSV Doping stillschweigend geduldet hat.

Dürr war im Januar im Doping-Prozess vor dem Innsbrucker Landgericht nach einem Teilgeständnis zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 32-jährige Österreicher wurde unter anderem des Sportbetrugs, der Vermittlung zum Doping und des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Dürr hatte mit seinen Aussagen in der ARD-Doku "Gier nach Gold" die Ermittlungen der Operation Aderlass rund um die Nordische Ski-WM 2019 in Seefeld ausgelöst.

Zurück zum Landesgericht

Der Oberste Gerichtshof verwies Dürrs Streit mit dem ÖSV an das Landesgericht Innsbruck zurück. Diesem wurde zudem mit Nachdruck aufgetragen, in einer ordentlicheren Beweisaufnahme ernsthaft zu ermitteln, ob Dürrs öffentlich bekundete Meinung, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, zulässig sein könne. Auch wurde der ÖSV dazu verurteilt, Dürr die 1332,54 Euro Kosten für das Verfahren am Obersten Gerichtshof zu erstatten.

"Ich bin natürlich erleichtert und freue mich sehr, dass mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs, immerhin die höchste rechtliche Instanz in Österreich, der Weg zur Wahrheitsfindung geebnet wurde", sagte Dürr der ARD. (APA, 13.3.2020)