Margerete Schramböck kündigt an, dass der von Sebastian Kurz auf den Weg gebrachte Krisenfonds aufgestockt werden kann.

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Die Regierung stellt vier Milliarden für Maßnahmen gegen die Corona-Krise bereit. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kündigt im Interview an, dass das Volumen ausgeweitet werde, sollte das notwendig sein. In einzelnen Branchen wie Tourismus oder auch bei Einpersonenunternehmen zeichne sich ein Geschäftseinbruch von bis zu 80 Prozent ab.

STANDARD: Es gibt zahlreiche Horrormeldungen über Mitarbeiterabbau und Kurzarbeit. Mit der von der Regierung angeordneten Schließung vieler Geschäfte wird sich die Lage weiter verschlimmern. Wie sehen Sie die Lage derzeit?

Schramböck: Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind mit großen Auswirkungen auf die Wirtschaft verbunden. Gleichzeitig sind sie alternativlos. Wir müssen die Anzahl der Kontakte reduzieren, sonst gerät die Situation außer Kontrolle.

STANDARD: Ist die Wirtschaft so stark beeinträchtigt, dass Sie sie mit vier Milliarden Euro am Leben erhalten müssen?

Schramböck: Vielen Unternehmen und Branchen ist die Geschäftsgrundlage teilweise weggefallen. Wir sprechen hier von Einbußen von 70 bis 80 Prozent. Besonders betroffen sind zahlreiche Einpersonenunternehmen, der Tourismus und viele andere. Die Coronavirus-Krise geht an niemandem vorüber. Wir können heute noch keinerlei Prognose stellen, wie lange die Situation andauert und wie sich die Lage volkswirtschaftlich entwickelt. Sollten die vier Milliarden zu wenig sind, wird nachgebessert. Es gibt allerdings auch positive Signale wie die Wiederaufnahme der Produktion in China. Viele Lieferungen sind auf Containern wieder unterwegs.

STANDARD: Warum wird die Kurzarbeit neben der Mittelaufstockung so stark reformiert?

Schramböck: Kurzarbeit war vor allem ein von großen Industriebetrieben genütztes Instrument. Dieses Instrument hat mit bis zu sechs Wochen viel zu lange Vorlaufzeiten. Die kleinen Betriebe konnten sich das auch gar nicht leisten. Die Coronavirus-Kurzarbeit, die auf drei plus drei Monate ausgelegt ist, richtet sich auch an kleine und Kleinstbetriebe. Sie sollte binnen 48 Stunden vom AMS bewilligt werden, wenn der erste Run einmal bewältigt ist.

STANDARD: Was ändert sich noch?

Schramböck: Die Arbeitszeit kann bis auf null reduziert werden, bisher waren es zwischen zehn und 90 Prozent. Die große Bedeutung der Kurzarbeit liegt in ihrer Flexibilität. Es können Bereiche eines Unternehmens, zum Beispiel die Produktion, weiter voll in Betrieb bleiben, während die restlichen Teile kurzarbeiten. Ich habe große Hoffnung, dass die Unternehmen dadurch die Mitarbeiter im Unternehmen halten. Wenn ein Betrieb einmal zusperrt, kann es schwierig werden, ihn wieder hochzufahren.

EPUs können auf Hilfe zählen, sagt Schramböck.
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STANDARD: Es gibt eine staatliche Entschädigungspflicht für den Verdienstentgang, der durch behördlich angeordnete Schließungen entsteht. Ist diese Kompensation in den vier Milliarden enthalten?

Schramböck: Das Epidemiegesetz wird diesbezüglich nicht geändert. Wir haben jetzt ein davon unabhängiges Gesetz vorgelegt. Dieses neue Hilfspaket hat einen Umfang von vier Milliarden Euro.

STANDARD: Was wird für Einpersonenunternehmen getan?

Schramböck: EPUs haben die Möglichkeit, sich an die Sozialversicherung der Selbstständigen zu wenden, um zinsenfreie Stundung oder Ratenzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen. Zudem kann in einer Woche um Steuerstundung und Herabsetzung der Steuervorauszahlung angesucht werden. Zudem gibt es einen Fonds für Härtefälle, bei denen weder Garantien noch Kurzarbeit infrage kommen.

STANDARD: Wo liegt der Fokus bei mittelständischen Betrieben?

Schramböck: Neben Kurzarbeit und Steuerstundung gibt es hier Garantien der Austria Wirtschaftsservice. Auch hier wird es zu einer Erweiterung des Umfangs kommen. Wichtig war, dass wir schnell handeln. (Andreas Schnauder, 15.3.2020)