Die Buwog-Angeklagten werden den Großen Schwurgerichtssaal in der nächsten Zeit nicht von innen sehen.

Foto: APA

Wien – Am Dienstag sollte der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und Co fortgesetzt werden – das wird nun aber angesichts der Vorkehrungen gegen die Coronavirus-Pandemie nicht geschehen. Die Verhandlung, die seit Dezember 2017 läuft, wurde von der Vorsitzenden des Richtersenats, Marion Hohenecker, vertagt. Das hat DER STANDARD auf Anfrage von der Sprecherin des Straflandesgerichts Wien erfahren. Der nächste Prozesstag ist für 21. April angesetzt.

Die Anwälte der Angeklagten, zu denen neben Exfinanzminister Grasser auch die ehemaligen Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger zählen, haben am Wochenende schriftlich zugestimmt, sie alle waren für die Vertagung gewesen. Das Problem bei der Angelegenheit: die sogenannte Zweimonatsfrist.

Wiederholung vermeiden

Hauptverhandlungen, die mehr als zwei Monate unterbrochen sind, müssen eigentlich wiederholt werden – außer die Angeklagten stimmen, flapsig erklärt, ausdrücklich zu, dass sie mit der längeren Unterbrechung kein Problem haben. Tun sie das nicht, müsste das gesamte Verfahren wegen Ablaufs dieser Frist neu durchegführt werden. Im konkreten fall also 138 Verhandlungstage.

Die Verteidiger der meisten Buwog-Angeklagten hatten ihr Einverständnis zur Vertagung (konkret: die Verzichtserklärung auf Neudurchführung) bereits bis Freitag gegeben, die Verteidiger von Grasser, Manfred Ainedter und Norbert Wess, und Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl haben ihre Erklärungen dann am Sonntag ans Straflandesgericht Wien geschickt. Das haben die Anwälte dem STANDARD am Sonntag auf Anfrage erklärt.

Diese Woche wäre es in Richtung 140. Prozesstag gegangen, schon zuletzt waren fünf Verhandlungstage ausgefallen. Zunächst war der beisitzende Berufsrichter erkrankt gewesen, dann Grasser. Derzeit werden immer noch Zeugen einvernommen. (Renate Graber, 15.3.2020)