Rückerstattung bei Umsatzausfällen bei geschlossenen Betrieben wird es nicht geben.

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Die Regierung hat zwar umfassende Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmer wegen der Einbußen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise beschlossen, allerdings auch eine relevante Kompensationshilfe abgedreht. Denn eigentlich wäre nach (bis Sonntag) geltender Rechtslage eine Entschädigung für Betriebe vorgesehen, wenn behördliche Schließungen verfügt werden. Laut Epidemiegesetz muss der Verdienstentgang ausgeglichen werden, zudem konnten die Betriebe die während der Sperre angefallenen Lohnkosten zurückfordern.

Das ist nun gänzlich anders. Der entsprechende Teil des Epidemiegesetzes wurde mit den neuen Bestimmungen ausgehebelt. Die Regeln zur Schließung von Betriebsstätten nach Epidemiegesetz gelangen mit Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung nicht zur Anwendung, heißt es im am Sonntag beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz. Somit haben etwa Möbelhändler, Friseure und viele andere Geschäfte keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs. Stattdessen hat die Regierung einen Hilfsfonds von vier Milliarden Euro aus der Taufe gehoben. Allerdings: Anspruch auf Unterstützung haben die Betriebe im Unterschied nicht, wenn sie von der aktuellen Verordnung betroffen sind.

Verlierer und Gewinner

Der Vorteil der neuen Maßnahmen: Von ihnen profitieren auch Betriebe, die nicht gesperrt wurden, aber dennoch massive Ausfälle verbuchen. Ein Beispiel: Ein Caterer, der wegen des Einbruchs im Reiseverkehr keine Abnehmer mehr findet, hätte von einer Entschädigung für behördlich angeordnete Schließungen nichts. Er kann nun sowohl Kurzarbeit als auch Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen.

Neos-Mandatar Sepp Schellhorn glaubt nicht, dass die Hilfen reichen.
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Ein umgekehrtes Beispiel: Ein Elektrogeschäft, das nun die Pforten schließen muss, hätte nach Epidemiegesetz den kompletten Verdienstentgang während der Sperre einfordern können. Nach dem neuen Gesetz wird es aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich weniger erhalten. Zudem ist die Unterstützung von den einzelnen Fördereinrichtungen abhängig.

Viele Anlaufstellen

Abgewickelt werden die Maßnahmen über unterschiedlichste Stellen. Für Steuerstundung ist das Finanzamt, für die Stundung von Sozialbeiträgen die Sozialversicherung der Selbstständigen zuständig. Kreditgarantien werden wiederum von der Austria Wirtschaftsservice vergeben. Auch die für die Abwicklung von Banken, beispielsweise die frühere Hypo Alpe Adria, zuständige Abbag erhält zur Sicherung von Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten Zuständigkeiten.

Dass der Hilfsmodus derart drastisch verändert wird, könnte finanzielle Gründe haben. Sepp Schellhorn, Wirtschaftssprecher der Neos, rechnet damit, dass die versprochenen vier Milliarden Euro nur wenige Tage reichen werden. Auch sein SPÖ-Kollege Christoph Matznetter äußert Kritik an der geänderten Abfederung.

Kritik der Opposition

Die Entschädigung laut Epidemiegesetz existiere seit 1913. "Bei der erstmaligen Anwendung wird sie gleich durchgeschnitten", sagt Matznetter. Auch FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs meint, dass gerade Klein- und Mittelunternehmen mit der neuen Regelung "zu kurz kommen". Abänderungsanträge der Opposition scheiterten. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verteidigte die Maßnahmen. Es werde rasch und unbürokratisch geholfen, versicherte sie. Zudem verwies sie auf die attraktivere Kurzarbeit. (Andreas Schnauder, 15.3.2020)