Nicht aus dem Haus müssen und trotzdem medizinisch versorgt werden: In der Coronakrise ist plötzlich sehr vieles auch telefonisch und online möglich.

Es sind stets die Krisenzeiten, die psychisch belasteten Menschen zu schaffen machen. All jene, die regelmäßig psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, können das auch weiter tun. Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) heute in Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern ein rasches und unbürokratisches Maßnahmenpaket für alle Patientinnen und Patienten geschnürt:

Konkret bedeutet das:

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
  • Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten Bei Medikamenten kann der Bedarf für drei Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
  • Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen. (red, 16.03.2020)