Am Montag begann für viele Wirte und Restaurantbesitzer des Landes eine Zeit des Unwissens. Wie soll es weitergehen, wenn das Gesetz besagt, dass man schließen muss? Denn das ist eindeutig. Sämtliche Gastgewerbebetriebe müssen geschlossen sein, ausgenommen davon sind diese innerhalb von Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Schulen, Kindergärten – und solche, die nur "von den Betriebsangehörigen genutzt werden dürfen". Sprich, Dritte dürfen das Restaurant nicht betreten. Darunter fallen die Lieferdienste. Denn die Restaurants, die ausliefern, agieren unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Ort und sind damit von diesem Gesetz ausgenommen.

Ein Lieferdienst ist damit also Alternative Nummer eins für Restaurants. Der Dienst Lieferando kommunizierte vor kurzem, sein Angebot sei weiterhin offen für Gastro-Betriebe, die jetzt ihren eigenen Lieferdienst vermarkten wollen. Die Voraussetzungen sind klar: frisches Essen, das in 45 bis 60 Minuten geliefert werden kann. Und wer keinen eigenen hat, der kann auch den von Lieferando in Anspruch nehmen. Nur in Städten und gegen eine gewisse Kommission, versteht sich.

"30 Prozent sind zu viel"

Vermarktet die Plattform den Restaurant-eigenen Lieferdienst, beträgt die Abgabe 13 Prozent. Wird der Lieferando-Kurierdienst beansprucht, steigt der Satz auf 30 Prozent. Immer noch besser, als die Türen ganz geschlossen zu halten, oder? "Mir waren 30 Prozent zu viel, und mir sind sie auch jetzt zu viel", sagt ein Restaurant-Betreiber aus Wien. Vor allem sei ihm die Verpackung und die nicht immer gegebene Freundlichkeit des Lieferanten ein Dorn im Auge. Für einzelne ältere Stammkunden in der Nachbarschaft liefert er das Essen persönlich aus.

Trotzdem: Auf STANDARD-Anfrage bestätigt Lieferando ein deutliches Anfragewachstum der Restaurants. Deswegen könne das Prozedere für die Aufnahme etwas länger dauern als gewöhnlich. "Normalerweise dauert der Registrierungsprozess etwa fünf Tage." Der Lieferservice soll in den nächsten Tagen weiter ausgebaut werden.

"Abholung ist derzeit gegeben"

Alternative zwei ist, das Essen als Selbstabholservice anzubieten. Denn nicht alle Restaurants haben einen eigenen Lieferdienst oder wollen sich auf einen externen verlassen. Und was dann? "Einfach anrufen, bestellen, und dann kommst du es dir halt holen", heißt es aus einem Wiener Gastro-Betrieb. "Ich habe keine Ahnung, ob ich mich damit strafbar mache, aber ich habe laufende Kosten, die gedeckt werden müssen." Mario Pulker, Spartenobmann für Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Niederösterreich, teilt die aktuelle Information: "Das Gesundheitsministerium sieht die Lieferung ohne Zeitangaben und die Möglichkeit der Abholung derzeit als gegeben." Wichtig sei aber, dass niemand, außer den Beschäftigten, Zugang zum Lokal habe und dass auch die Bezahlung ohne Kontakt vonstattengehe.

Die Verwirrung sei groß, sagt Pulker, das zeigten auch Fälle aus den Bundesländern, bei denen Polizisten Gastronomen bei der Auslieferung unterbrachen und nach Hause schickten unter dem Vorwand, das sei nicht erlaubt. "Das geht natürlich nicht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Versorgungssicherheit nicht abreißt." (Thorben Pollerhof, 18.3.2020)