Das Arbeitsmarktservice übernimmt die Dienstgeberbeiträge bei Kurzarbeit sofort.

Foto: apa/gindl

Wien – Die neue Flexi-Kurzarbeit wird erneut angepasst. Das sollte insbesondere Unternehmen zugutekommen, die mit dünner Liquidität unterwegs sind. Ihnen half selbst das neue Instrument Corona-Kurzarbeit (KUA) bis dato nur bedingt bis gar nicht, setzte es doch voraus, dass Mitarbeiter Alturlaube abbauen, ehe sie in Kurzarbeit (KUA) geschickt werden. Die während des Urlaubsverbrauchs in ursprünglicher Höhe fälligen Gehälter und Sonderzahlungen dezimieren die Liquidität aber erst recht. Deshalb soll diese Bedingung nun wegfallen, erfuhr DER STANDARD in Sozialpartnerkreisen.

Mit oder ohne Urlaubsabbau

Unternehmen können sich dann entscheiden, ob sie ihre Mitarbeiter vor Beginn der KUA Alturlaub abbauen lassen. Die neue Wendung soll am Mittwoch verkündet werden. Betriebe beziehungsweise ihre Beschäftigten sollen dann auch ohne Alturlaubsabbau in die KUA switchen können.

Damit sollte die Gefahr, dass den seit der Corona-Krise ganz oder nahezu einnahmenlosen Betrieben die Luft ausgeht, gebannt werden. Auf staatliche Haftungen und Überbrückungskredite sind viele von ihnen trotzdem angewiesen – und das Wohlwollen ihrer Hausbanken. Denn ohne realistische Aussicht, die sohin angehäuften Schulden je zurückzuzahlen, wird keine Hausbank weiteres Geld verleihen.

Höhere Stütze für Dienstgeber

Nachgelegt haben Regierung und Sozialpartner auch bei den Dienstgeberbeiträgen: Der Staat übernimmt im Wege des Arbeitsmarktservice (AMS) künftig die Dienstgeberbeiträge bereits ab dem ersten Monat der KUA, nicht erst ab dem vierten. Der Unterschied zu früheren Varianten: Die geleistete Arbeitszeit wird nicht wöchentlich betrachtet, sondern kumuliert über die beantragte Zeitspanne.

Regelung im Detail

Bei einem Vollzeitarbeitnehmer (38,5 Wochenstunden), mit dem drei Monate Kurzarbeit mit der niedrigstmöglichen Arbeitszeit (zehn Prozent) vereinbart wird, sieht die Rechnung so aus: Die Gesamtarbeitszeit in den 13 beantragten KUA-Wochen beträgt rund 50 Stunden (je Woche 3,85 Stunden). Davon wird in den ersten elf Wochen nichts erbracht, in der zwölften Woche dann auf knapp zwölf Stunden erhöht, und in der 13. Woche wird wieder Normalarbeitszeit geleistet.

Das AMS übernimmt – gestaffelt nach Einkommen (bis zu 1.700 Euro brutto, bis zu 2.685 Euro und darüber) – 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts der Mitarbeiter, der Arbeitgeber zahlt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. (Luise Ungerboeck, 18.3.2020)