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Für Praxen der Gesundheitsdienste gilt kein Betretungsverbot, Patienten und Klienten bleiben trotzdem aus.

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Wien – Für Gewerbe, Industrie und Handel hat die Regierung rasch Hilfspakete geschnürt – freiberufliche Therapeuten und Therapieinstitute hingegen sitzen noch immer zwischen den Sesseln. Bei ihnen greifen diverse Hilfsmaßnahmen wie Garantien und Haftungen nicht, weil sie kein Gewerbe sind und auch nicht Mitglied der Wirtschaftskammer.

Auch vom sagenumwobenen Härtefonds mit 150 Millionen Euro an Zuschüssen für Familien-, Kleinst- und Mittelbetriebe, über dessen Ausgestaltung Finanz- und Wirtschaftsministerium mit den Interessenvertretern seit Tagen brüten, ist für die Gesundheitsdienstleister eher wenig Hilfe zu erwarten.

Bedrohte Therapeuten

Denn Gesundheitsdienste wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen und Psychologen unterliegen nicht dem Betretungsverbot, das am Montag wegen der Corona-Krise verhängt worden ist. Im Gegenteil, Institute und Einpersonenpraxen haben Krankenkassenverträge und sind aus diesen heraus zu Öffnungszeiten und Aufrechterhaltung ihrer Dienste verpflichtet.

Das kostet Geld, ohne dass Einnahmen kommen. Denn der Großteil der Patienten und Klienten hat Therapiestunden und -termine wegen der Coronavirus-Krise storniert – auch weil Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten viele Risikogruppen unter ihren Klienten haben. Entsprechend groß ist die Angst vor Ansteckung wie Therapeuten und Berufsverbände seit Tagen warnen. Teletherapie hilft da nur eingeschränkt, denn sie wird von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen, etwa als Fortsetzung einer laufenden Therapie, genehmigt.

Fixkosten laufen weiter

Mieten, Betriebskosten, Fahrzeuge (für mobile Dienste) und Angestellte oder Auszubildende sind trotzdem zu bezahlen, klagen Therapeuten ihr Leid. Der Bundesverband der Physiotherapeuten forderte diese Woche – wie der Verband Logopädie Austria auch – neben "existenzsichernden Maßnahmen" vor allem die behördliche Schließung der Praxen, um vulnerable Patienten nicht zu gefährden.

Dieser Aufforderung kamen die Behörden bis dato nicht nach. Von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kommen nun immerhin Signale der Entwarnung: Für Institute würden die bestehenden Akontierungsregelungen weiterlaufen, auch ohne Dienst am Klienten, betont eine Sprecherin der ÖGK. Für Einpersonenpraxen mit Kassenvertrag arbeite man an der Einführung von Akonto- oder Vorschusszahlungen. "Wir unterstützen unsere Vertragspartner."

Rückzahlung im nächsten Jahr?

Bleibt die Frage, wie nach der Krise die Rückzahlung vonstattengehen wird, denn auch für Logopäden oder Physiotherapeuten hat der Tag nur 24 Stunden, und sie können auch nicht beliebig viele Therapien leisten. Die Rückzahlung bzw. Abschmelzung der Akonti würde erst erfolgen, wenn die Krise vorbei sei, vermutlich erst 2021. Regelungen seien in Ausarbeitung, heißt es in der ÖGK.

Den Grünen reicht das nicht. Sie wollen Medizinisch-Technische Dienste (MTD) – wie alle anderen Neuen Selbstständigen auch – mit Zuschüssen aus dem Härtefonds auffangen. Das kündigte der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner dem Logopädenverband Logopädie Austria an. Die Verhandlungen liefen, noch sei aber nicht klar, aus welchem Fonds die Unterstützung kommen werde. (Luise Ungerboeck, 22.3.2020)