Was tun, wenn die Miete durch finanzielle Einbrüche im Zuge der Corona-Krise nicht mehr zu bezahlen ist? Die deutsche Bundesregierung hat am Montag im Zuge des milliardenschweren Hilfspakets angegeben, eine zumindest temporäre Gesetzesänderungen für diese Fälle auf den Weg zu bringen. Demnach soll das Recht der Vermieter auf Kündigung durch Zahlungsverzug der Mieter eingeschränkt werden.

Bisher ist es so, dass Mietern, die zwei Monate in Folge ihre Miete nicht zahlen können, fristlos gekündigt werden darf. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass diese Regelung zumindest bis zum 30. Juni 2020, unter Umständen auch länger, ausgesetzt wird. Um diesen Vorteil allerdings in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Mieter glaubhaft nachweisen können, dass er die finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise erlebt hat. Zudem müssten sich Betroffene umgehend um weitere staatliche Hilfen, beispielsweise Wohngeld, bemühen.

Gleiches gilt für Zahlungsaufschub bei der Grundversorgung (Wasser, Energie et cetera) und bei Darlehensverträgen.

Massenpleiten umgehen

Wichtig dabei: Die Zahlungen gelten nicht als ausgesetzt, Mieter müssen nachzahlen.

Zustimmung gibt es von Vermieterseite. Der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner, befürwortet die Begrenzung der Regularien auf zunächst drei Monate statt der geplanten sechs Monate, denn "jeder Tag zählt, um am Ende die Branche, die zehn Prozent der Arbeitnehmer beschäftigt, vor Massenpleiten zu bewahren".

Und auch Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, ist mit dem Paket einverstanden: "Auf der Grundlage der Kabinettsbeschlüsse können wir den betroffenen Mietern zielgenau helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen."

Für eine schnelle Umsetzung wird der Antrag im Eilverfahren am Mittwoch in den Bundestag und am Freitag in den Bundesrat gehen. (poll, APA, 23.3.2020)