Angesichts der Corona-Krise ist auch in der Causa Bierwirt gegen Sigrid Maurer der letzte Prozesstag "abberaumt", wie die nunmehrige grüne Klubobfrau dem STANDARD bestätigt. Ursprünglich hätte Richter Hartwig Handsur am Freitag, den 27. März nach letzten Zeugenbefragungen sein Urteil im neu aufgerollten Verfahren verkünden wollen – doch dazu kommt es nicht, wie auch das Wiener Landesgericht auf Anfrage bestätigt.

Hofft, dass sie an einem späteren Verhandlungstag freigesprochen wird: Sigrid Maurer, einst als Privatperson mit obszönen Botschaften konfrontiert, nun grüne Klubobfrau.
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Für eine Fortsetzung gebe es "noch keinen Termin", erklärt Sprecherin Christina Salzborn. Maurer selbst qualifiziert das Verschieben des Prozesses als "richtig" und erklärt: "Ich hoffe, dass ich dann, wenn die Coronakrise vorbei ist, an einem späteren Verhandlungstag freigesprochen werde." Damit zieht sich auch dieses Verfahren, das die Gerichte bald eineinhalb Jahre lang beschäftigt, weiter in die Länge.

Rückblick: Nachdem Maurer Ende Mai 2018 äußerst obszöne Privatnachrichten vom Account eines Bierladenbetreibers im achten Wiener Bezirk erhalten hatte, outete sie, damals Privatperson und nicht Abgeordnete, über die sozialen Netzwerke die Identität des Mannes – worauf dieser wegen übler Nachrede und Co klagte. Denn der Mann will die Botschaften nicht abgesendet haben, Gäste im Lokal hätten Zugang zu seinem PC gehabt. Das erste Urteil, ein Schuldspruch, gegen Maurer im Oktober 2018 erklärte das Wiener Oberlandesgericht im März 2019 für null und nichtig. Seit September 2019 muss der Prozess am Wiener Landesgericht deswegen neu verhandelt werden.

Viele Verfahren verzögert

Die Corona-Krise verzögert nun bekanntlich viele Verfahren, weil auch die Gerichte auf Notbetrieb umschalten mussten: Seit Mitte März finden Gerichtsverhandlungen nur mehr in den allernotwendigsten Fällen statt, bedeutet: Dass nur mehr in Haftsachen verhandelt wird. Im Zuge des ersten Corona-Pakets der türkis-grünen Regierung legte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) außerdem per Verordnung fest, dass auch zivilrechtliche Verfahren nur mehr mündlich abgehalten werden, "soweit es zur Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege unbedingt erforderlich ist".

Die Causa Bierwirt gegen Maurer ist freilich nicht der einzige clamorose Fall, der ebenfalls betroffen ist: Wie berichtet, wurde auch der Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Beschuldigte wegen Bestechungs- und Untreueverdachts rund um die Buwog-Privatisierung abberaumt und zunächst einmal bis 21. April ausgesetzt. Im Fall Grasser haben sämtliche Verteidiger noch schriftlich erklärt, aufgrund der Ausnahmesituation auf die bisher geltende Zweimonatsfrist zu verzichten, binnen derer langwierige Verfahren im Normalfall fortzusetzen sind.

Mittlerweile gelten auch derartige Fristen wegen der virulent grassierenden Epidemie als zweitrangig, sie sind zunächst bis 13. April unterbrochen. Konkret im Fall Bierwirt gegen Maurer heißt es am Wiener Landesgericht: Der letzte Prozesstag gilt als auf unbestimmte Zeit vertagt – daher ist mitunter auch mit einer massiven Verschiebung zu rechnen. (Nina Weißensteiner, 24.3.2020)