Fotograf: Rinrada_Tan, Fotocredit: shutterstock

Ärztinnen und Ärzte, die dem Aufruf zur Mitarbeit beim Ärztefunkdienst nachgehen oder andere freiwillige medizinische Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erbringen, wird von der österreichischen Ärztekammer ausdrücklich angeraten, eine entsprechende Ärzte-Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Jede freiwillige oder auch bezahlte medizinische Tätigkeit erfolgt in eigenem Namen, eigener ärztlicher Verantwortlichkeit und somit unter persönlicher Haftung.

Sind Sie richtig versichert bei Ihrem Einsatz?

  • Niedergelassene Ärztinnenund Ärzte die bereits über eine Ärztehaftpflichtversicherung gemäß §52d ÄrzteG verfügen sind jedenfalls entsprechend versichert und können bedenkenlos helfen und mitarbeiten.

  • Angestellte Ärztinnen und Ärzte verfügen meist nicht über einen Versicherungsschutz gemäß §52d ÄrzteG. Die Ärzteservice Dienstleistung GmbH bietet Kundinnen und Kunden, die als angestellte(r) Ärtzin/Arzt tätig sind und über eine Ärtzeservice-Haftpflichtversicherung verfügen, vollen und kostenlosen Versicherungsschutz für die Dauer der freiwilligen Tätigkeit im Rahmen der Corona-Hilfe auch außerhalb ihrer Anstellung im Spital.

  • Für Ärztinnen und Ärzte, die über keine Ärzte Haftpflichtversicherung verfügen, wird für den befristeten Zeitraum bis Ende Juni eine Ärztehaftpflichtaktion zur Verfügung gestellt.

Mit diesen Maßnahmen möchte Ärzteservice Ärtzinnen und Ärzte bei ihrem Einsatz bei der Eindämmung von COVID-19 unterstützen.

Zur Ärztehaftpflichtaktion

Zum Download

Ärzteservice steht für eine starke Marke in der Versicherungsdienstleistung. Ziel ist es zunehmend komplexer werdenden Herausforderungen am Ärztemarkt mit kompetenten und umfangreichen Versicherungslösungen entgegenzutreten. Als führender Anbieter von Versicherungsdienstleistungen für Ärztinnen und Ärzte ist die Ärzteservice Dienstleistung GmbH seit mehr als 30 Jahren ein verlässlicher Ansprechpartner.

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