Bald soll "Stopp Corona", die App vom Roten Kreuz, bereit stehen.

Foto: Rotes Kreuz

In Zeiten der Corona-Krise steht der Datenschutz vor einem gesellschaftlichen Paradigmenwechsel. Zu diesem Befund kommt der Wiener Rechtsanwalt Günther Leissler, Experte für Datenschutzrecht und Vorsitzender der AG Datenschutz im Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK).

"Der Fokus richtet sich auf das Wohl der Gesamtbevölkerung. Da rückt notwendigerweise der Einzelne in den Hintergrund", meinte Leissler am Dienstag im Gespräch mit der APA. Dass mit speziell entwickelten Apps die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll, ist für den Datenschutz-Experten unter Einhaltung bestimmter Richtlinien zulässig: "Es muss gesichert sein, dass die App nur auf freiwilliger Basis genutzt wird und kein Gesetz einen dazu zwingt, sie zu installieren."

Rechtsgutsabwägung

Der Nutzer müsse außerdem "volle Aufklärung" erfahren, betonte Leissler: "Er ist im Vorhinein umfassend zu informieren, was mit seinen Daten geschieht, wer diese Daten bekommt und was damit gemacht wird." Die Daten dürften unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ausschließlich für die definierten Zwecke verwendet und nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Eine statistische Auswertung sei "sicher sinnvoll" und zulässig, so lange dabei die Anonymität des Einzelnen gewahrt bleibt. Ist die Krise ausgestanden und sind alle Daten ausgewertet, sind diese zu löschen, betonte Leissler.

Was den Datenschutz betrifft, sei grundsätzlich zwischen dem Zeitpunkt vor und jenem nach Ausbruch der Corona-Krise zu unterscheiden: "Je mehr die gesamte Bevölkerung einem Gefahrenpotenzial ausgesetzt ist, desto mehr beginnt sich die Rechtsgutabwägung vom einzelnen Individuum zum Gesamtwohl zu verschieben."

"Stopp Corona"

Um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, setzt das Rote Kreuz auf die App "Stopp Corona", die als eine Art Kontakttagebuch via Smartphone gedacht ist und über Verdachtsfälle und bestätigte Infektionen von Personen informiert, mit denen man in den vergangenen 48 Stunden Kontakt hatte.

Durch "digitales Händeschütteln" werden Handy-IDs ausgetauscht, wenn eine der Kontaktpersonen Covid-19-Symptome entwickelt oder positiv getestet wurde, wird der Nutzer automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren. Der Austausch der Daten und die Benachrichtigung erfolge anonym, versichert das Rote Kreuz.

NOVID20

Seit Tagen arbeitet auch ein mittlerweile auf über 80 Personen angewachsenes Team aus ganz Österreich um den Betriebswirtschaftsstudenten und Start-Up-Gründer Michael Kowatschew an dem automatisierten Corona-Warnsystem NOVID20. Dieses soll bis Ende März als Smartphone-App verfügbar sein, betonten Vertreter des derzeit in Gründung befindlichen Vereins NOVID20 am Dienstag gegenüber der APA. Unterstützt vom Mediziner Franz Wiesbauer, zahlreichen App-Entwicklern, Wissenschaftern, Juristen sowie Datenschutz- und Technologie-Unternehmen soll nach dem Vorbild von Tracking-Apps aus Asien eine adaptierte europäische Lösung entstehen, die höchsten Datenschutzstandards entspricht. Ziel der Technologie sei es, die Ansteckungsrate rasch zu minimieren.

Die Entwickler verweisen auf andere Länder, wo es gelang, mit einem app-basierten Ansatz die Ansteckungsrate rasch einzudämmen, indem App-Nutzer auf Risikozonen hingewiesen wurden. "Wir sind überzeugt, dass neben den Bewegungseinschränkungen und Quarantäne-Maßnahmen auch moderne technologische Ansätze einen entscheidenden Beitrag leisten, Menschen frühzeitig zu warnen und die Ansteckungsrate zu verlangsamen", erklärte Kowatschew, Gründer der gemeinnützigen NOVID20-Initiative. Das würde nicht nur das Beispiel Südkorea, sondern auch aktuelle Technologie-Entwicklungen in Singapur und Israel zeigen.

Kooperationspartner sind u.a. die Technologie- und Datensicherheits-Unternehmen Dolphin Technologies und Capacity Blockchain Solutions. Berater beim Datenschutz sind das Unternehmen DataGuard, die Anwaltskanzleien Binder Grösswang und CMS, sowie Nikolaus Forgo, Vorstand des Instituts für Technologie- und Immaterialgüterrecht der Uni Wien. Damit könne man nicht nur die notwendigen technischen Systeme und Funktionen entwickeln, sondern auch sicherstellen, dass dabei die höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Für die Realisierung der App sind die Entwickler mit den zuständigen Ministerien und Behörden sowie Universitäten und Telekom-Unternehmen in Kontakt. (APA, 24.03.2020)