Der Skiort Ischgl und das Land Tirol stehen derzeit im Fokus der Coronavirus-Pandemie, weil sich dort hunderte Touristen im Skiurlaub infiziert haben.

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Ischgl – Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat wegen eines möglichen Ischgler Coronavirus-Falls, der nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet worden sein soll, Ermittlungen eingeleitet. Dies bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr am Dienstag. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Wie DER STANDARD berichtete, hatte das Land Tirol zuvor eine Anfrage des ZDF an die Gemeinde Ischgl, wonach in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Der namentlich nicht genannte Gastronomiebetrieb soll es unterlassen haben, diesen positiven Fall und die weiteren Mitarbeiter dieses Betriebs als Verdachtsfälle der Gesundheitsbehörde zu melden.

Verstoß gegen Meldepflicht könnte strafrechtlich relevant sein

Es sei derzeit unbekannt, um welchen Betrieb es sich handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Deshalb habe man nun das Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt. Ein Verstoß gegen eine Meldepflicht könnte jedenfalls dann strafrechtlich relevant sein, "wenn der Verstoß geeignet war, eine Ansteckungsgefahr herbeizuführen", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungsergebnisse könnten jedoch noch etwas auf sich warten lassen. "Ermittlungen vor Ort gestalten sich in der jetzigen Situation etwas schwierig", meinte Mayr.

Das Land Tirol und speziell die Ortschaft Ischgl gilt als einer der Ausbruchsherde der Coronavirus-Pandemie in Europa. Hunderte Touristen hatten sich im Skiurlaub in der Wintersportregion mit dem Virus infiziert, bis das Bundesland unter Quarantäne gestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wies zudem darauf hin, dass sich Anzeigen im Zusammenhang mit dem Coronavirus häufen würden. Sinn ergeben Anzeigen jedoch nur dann, wenn sie konkrete Informationen und damit auch entsprechende Ermittlungsansätze enthalten. Der Staatsanwaltschaft eine bloße Zusammenfassung von Medienberichten zu übermitteln sei hingegen "entbehrlich". (APA, red, 24.3.2020)