Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland stößt auf Datenschutzbedenken.

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Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bedenken gegen die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes angemeldet. "Der Entwurf enthält erhebliche Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger", heißt es laut einem Bericht der "Rheinischen Post" in einer Stellungnahme Kelbers für den Gesundheitsausschuss des Bundestags. "Es ist zweifelhaft, ob diese in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig sind."

Fehlende Löschregel

In der Stellungnahme kritisiert Kelber demnach auch, es fehle eine Löschregelung für die gesammelten Daten zum Verlauf einer Epidemie. In den Gesetzentwurf solle daher der Satz eingefügt werden: "Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Bedeutung für beendet erklärt wurde."

Kelber will außerdem die Zuständigkeit über alle Datensammlungen erhalten, die von Bund und Ländern während der Epidemie angelegt werden, berichtete die "Rheinische Post" weiter. Begrüßt wird vom Datenschutzbeauftragten, dass die zwischenzeitlich geplante Handy-Ortung von Kontaktpersonen von Infizierten wieder gestrichen wurde.

Die deutsche Regierung will mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz vor allem erreichen, dass der Bund im Fall einer Epidemie mehr Eingriffsmöglichkeiten bekommt. Dazu gehören unter anderem das Verbot grenzüberschreitender Personentransporte, die zentrale Steuerung der Versorgung mit Arzneien und Schutzausrüstung sowie die Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am Mittwoch im Eilverfahren verabschieden. (APA/AFP, 25.3.2020)