Der Geist grüßt.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Fußballligen befinden sich aufgrund der Corona-Krise rund um den Globus im Standby-Modus. Dass der Ball notfalls ohne Zuschauer wieder laufen soll, ist angesichts milliardenschwerer TV-Geldern so gut wie sicher. Die Saisonen werden aber in den Juni und wohl auch Juli oder sogar August hinein laufen. Das wirft vertragsrechtliche Fragen auf. Der Weltverband ringt um Lösungen.

International ist es Usus, dass Spielerverträge mit 30. Juni auslaufen. Wie Medien am Donnerstag aus einem internen Arbeitspapier der Fifa zitierten, wird angestrebt, "dass das Auslaufen von Verträgen bis zum neuen Enddatum der Saison verlängert wird". In Österreich wird das bereits praktiziert, heißt es von den Beteiligten.

Leihverträge als Problem

So beinhalten die in der Bundesliga aufgesetzten Verträge – die aktuell mit 31. Mai oder 30. Juni enden – den Passus, dass diese bis zum letzten Pflichtspiel der Saison Gültigkeit haben. "Bei solchen Verträgen gibt es keine Rechtsunsicherheit", sagt der auf Sport- und Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig. Als "größtes Problem" macht er Leihverträge aus.

"Selbst wenn sich die drei Parteien – der Spieler und die beiden Klubs – einigen, gibt es verbandsrechtliche Regeln, die sich nicht so leicht aushebeln lassen", betont Rebernig. Treffen könnte das bis auf Salzburg und Rapid alle Bundesligisten. Der WAC hat gar fünf Leihspieler unter Vertrag. Abhilfe könnte die Fifa schaffen, sollte diese eine Ausnahmeregelung für Ausnahmezustand finden. "Wenn es diesen Beschluss gibt, könnte das eins zu eins eine Entspannung bringen", so Rebernig.

Im Dokument der Fifa-Arbeitsgruppe wird neben dem flexiblen Vertragsende je nach Saisonschluss der nationalen Meisterschaft auch das Sommertransferfenster geprüft. Es besteht das Risiko, dass nationale Ligen unterschiedlich lange spielen bzw. wieder starten. Den Profis soll wie auch den Vereinen mehr Planungsspielraum gegeben werden – und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.

Problemfall Vereinswechsel

So zitierte Reuters aus dem Papier: "Im Fall von überschneidenden Saisonen und/oder Anmeldefristen, und sofern nicht alle Parteien etwas anderes vereinbaren, sollte dem ehemaligen Verein Vorrang eingeräumt werden, um seine Saison mit seinem ursprünglichen Kader zu beenden, um die Integrität einer nationalen Meisterschaft zu gewährleisten."

Diesbezüglich wirft sich auch die Frage auf, inwiefern im Sommer ablösefreie Spieler, die bereits für einen neuen Klub unterschrieben haben, für ihren alten noch einlaufen dürfen. So besteht die Möglichkeit, dass ein Profi im Juli bereits bei seinem neuen Arbeitgeber weilen sollte. Spielerberater und Jurist Max Hagmayr führt jedoch an, dass in so einem Fall der aktuell bestehende Vertrag, wonach der betroffene Spieler bis Saisonende an seinen Verein gebunden ist, schlagend wird.

Anders verhält sich dies, sollte ein Spieler schon transferiert worden sein. In diesem Fall könnte der künftige Klub laut aktuellem Stand darauf pochen, dass der Akteur noch vor Meisterschaftsende die Farben wechselt. In der laufenden Saison spielberechtigt wäre er dann aber nicht, betont Hagmayr. Geht es nach ihm, sollte es mit Blick auf die Solidarität unter den Vereinen aber gar nicht so weit kommen: "Ich gehe schon davon aus, dass man sich da einigen wird." (APA, 27.3.2020)