Kleingeld wird den Kulturschaffenden nicht helfen. Wir zählen auf, wohin sie sich im Moment wenden können.

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Die heimische Kunst- und Kulturszene ächzt unter den Corona-Verordnungen und -Folgen. Ob die angekündigte Unterstützung das wirtschaftliche Überleben sichert, hängt nicht nur, aber auch von der Dauer des Shutdowns ab. Wem jetzt in welcher Form geholfen wird, war dieser Tage die große Frage. Erste Antworten gibt ein repräsentativ auf die Branche zugeschnittener Überblick.

Frage: Wer hat Anspruch auf Kurzarbeit?

Antwort: Kurzarbeit statt Kündigungen, lautet das Plädoyer zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Das Modell eignet sich für viele Unternehmen in der Branche: für Veranstalter und PR-Agenturen ebenso wie Auktionshäuser, Galerien oder Kunsthändler. Anfang der Woche meldeten die Bundestheater Kurzarbeit an. In den nächsten Tagen folgen die Museen, die Verhandlungen mit den Betriebsräten laufen bereits. Dazu war eine Anpassung der AMS-Richtlinien notwendig, da Institutionen des öffentlichen Rechts bislang ausgenommen waren.

Frage: Wer bekommt Zuschüsse vom Härtefallfonds?

Antwort: Bezeichnend für die Kulturbranche ist die Vielfalt an Unternehmensformen, es gibt eben auch Einpersonen- und Kleinstunternehmen oder freie Dienstnehmer und Selbstständige. Jene, die von der Corona-Krise etwa durch entgangene Einkünfte (u. a. Veranstaltungen) wirtschaftlich signifikant betroffen sind, können schon Soforthilfe beantragen, die sich am bisherigen Jahresnettoeinkommen orientiert: Lag es unter 6000 Euro, gibt es einen Zuschuss von 500 Euro, lag es darüber, 1000 Euro. In einer zweiten Phase wurden für maximal drei Monate bis zu 2000 Euro monatlich angekündigt. Die Details dazu sind noch in Ausarbeitung. Gemäß den Richtlinien haben Förderwerber mit einem Jahreseinkommen von zuletzt weniger als 5527 Euro und solche über 57.456 Euro keinen Anspruch. Die Richtlinien für Kunst- und Kulturvereine sind noch in Ausarbeitung und sollen nächste Woche vorliegen,

Frage: Wem hilft der Künstler-Sozialversicherungsfonds?

Antwort: Der KSVF gewährte schon bisher in besonderen Notfällen Beihilfen. Dafür stehen jährlich 500.000 Euro zur Verfügung. Für den "Covid-19-Fonds" gibt es bis zu fünf Millionen Euro mehr. Dort können Künstler aus den Bereichen bildende und darstellenden Kunst, Musik, Literatur, Filmkunst und zusätzlich auch Kunst- und Kulturvermittler ab Montag Hilfe beantragen. Die Höhe der Auszahlungen folgt dem Härtefallfonds. Die genauen Richtlinien sind noch in Ausarbeitung. So viel vorweg: Bislang galt für KSVF-Zuschüsse ein jährliches Mindesteinkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (5527 Euro). Diese Untergrenze fäll aktuell weg, die Obergrenze bleibt: Wessen Jahreseinkommen zuletzt über 29.940 Euro lag, hat keinen Anspruch auf Beihilfe und sollte sich an den Härtefallfonds wenden.

Frage: Gibt es Beihilfen von Verwertungsgesellschaften?

Antwort: Ja, wie die auf der Website des Ministeriums abrufbare Liste belegt. Im Bereich Musikschaffende, Musiklabels oder Schriftsteller und Übersetzer wurden eigens Covid-Sonderfonds eingerichtet oder Hilfsprogramme gestartet, die existenzbedrohende Tantiemen- oder Honorarausfälle abfedern sollen. Gleiches gilt für bestehende Sozialfonds der Verwertungsgesellschaften für Filmschaffende und audiovisuelle Medien. Ebenso im Falle der "Bildrecht", der Urheberrechtsgesellschaft für bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Grafik, Illustration, Design, Choreografie und Performance. Etwaige Überschneidungen mit staatlichen Hilfsmaßnahmen sind in Klärung.

Frage: Wie sieht es im Fall von Nebeneinkünften aus?

Antwort: 70 Prozent der Kulturschaffenden gehen einer Nebentätigkeit nach, ohne die sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten. Laut den Richtlinien des Härtefallfonds sind sie als Förderwerber ausgenommen: sofern sie mehrfach versichert sind und die Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) liegen. Als Nebeneinkünfte gelten nicht nur solche beruflicher Art, sondern beispielsweise auch die Vermietung einer Wohnung. Diese Fälle gehören zur Gruppe jener, die beim Künstler-Sozialversicherungsfonds Hilfe beantragen können. (Olga Kronsteiner, 28.3.2020)