Auch im Lager Traiskirchen herrscht Corona-bedingt Betretungsverbot.

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Wien – Können Asylsuchende an den österreichischen Grenzen auch in Zeiten der Corona-Krise einen Antrag auf internationalen Schutz stellen? Oder wird ihnen dies de facto verunmöglicht, da man sie, wie andere Ausländer auch, ohne Gesundheitsattest abweist – wie es am Freitag aus dem Innenministerium hieß? Trotz Recherchen auf vielen Seiten und mehrfacher Anfragen im Büro von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gab es am Sonntag bis Redaktionsschluss keine Antwort auf diese Fragen.

"Eine Aussetzung des Asylrechts wäre verfassungswidrig. Wer neu im Land ist und einen Antrag stellt, muss 14 Tage in Quarantäne. Hat er oder sie kein Attest, muss ein Gesundheitscheck vorgenommen werden", stellte am Wochenende die grüne Menschenrechtssprecherin Ewa Ernst-Dziedzic klar. Ein Erlass des Innenministeriums regle das auch so.

Kein Erlass auf dem Server

Doch ein solcher Erlass war bis Sonntagnachmittag offenbar nicht in Kraft. Auf dem Innenministeriumsserver für den internen Gebrauch von Exekutivbeamten war er nicht zu finden. Veröffentlicht werden müssen ministerielle Erlässe in Österreich nicht. Im Rechtsinformationssystem des Bundes, RIS, ist die diesbezügliche Praxis uneinheitlich, Erlässe des Justizministeriums etwa werden häufig publiziert.

Angesichts der dramatischen Lage wegen der Coronavirus-Krise und des Umstands, dass die Zahl von Asylantragstellern in Österreich zuletzt auf täglich höchstens zwölf gesunken ist, braucht es passende Regelungen, sagte Ernst-Dziedzic. An diesen wird dem Vernehmen nach interministeriell gearbeitet.

Krisper urgiert Lösung

Auf eine Lösung wartet man auch bei den Neos: "Für uns ist klar, dass der Gesundheitscheck von Asylsuchenden im Land stattfinden muss", sagt Menschenrechtssprecherin Stephanie Krisper. Alles andere widerspreche den Menschenrechten. (Irene Brickner, 29.3.2020)