Die EU-Kommission arbeitet derzeit die Details zur Nutzung von Mobilfunkstandortdaten im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus aus.

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Die EU-Kommission arbeitet derzeit die Details zur Nutzung von Mobilfunkstandortdaten im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus aus. Die EU-Behörde habe die Diskussion mit Mobilfunkbetreibern angestoßen, bestätigte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel am Montag der APA. Ein Betreiber pro EU-Mitglied soll anonymisierte Daten für eine repräsentative Stichprobe zur Verfügung stellen.

Österreich-Partner noch unbekannt

Darüber, mit welchem Unternehmen man in Österreich zusammenarbeiten wolle, wurde noch keine Auskunft gegeben. Die drei großen Mobilfunkunternehmen Österreichs – A1, Magenta und Drei – sehen generell großen Nutzen in anonymisierten Bewegungsdaten von Handynutzern in der aktuellen Corona-Krise, wie ihre Chefs vergangenen Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mitteilten. A1-Chef Thomas Arnoldner und Magenta-Chef Andreas Bierwirth stellen Bewegungsdaten bereits zur Verfügung, Drei ist laut Chef Jan Trionow in Gesprächen darüber, hieß es bei dieser Gelegenheit.

Was sind die Nutzen?

EU-Industriekommissar Thierry Breton hatte die Initiative vergangene Woche vorgestellt, die die Analyse von Bewegungsmustern, inklusive der Auswirkungen von Ausgangsbeschränkungen und -sperren, und dadurch Aussagen über Kontakthäufigkeit, Verbreitung und Ansteckungsrisiko möglich machen soll. Diese wiederum sollen in die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einfließen.

Der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission sei für diese Aufgabe zuständig, die Resultate sollen mit den EU-Mitgliedern geteilt werden. Daten nur eines Mobilfunkbetreibers pro EU-Land heranzuziehen bedeute zu verhindern, dass der Datensatz dazu missbraucht werden könne, Individuen zu verfolgen, heißt es laut offizieller Stellungnahme. Diese hätten "schlicht und einfach" nicht alle denselben Betreiber.

Datenschutz

Die Daten werden der EU-Behörde zufolge so lange, wie die Krise dauert, aufbewahrt – unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation und Datensicherheit. Dem Vernehmen nach soll das Projekt so bald wie möglich starten und Daten von Beginn bis Ende der Corona-Krise einbeziehen. Diese sollen nicht an Dritte weitergegeben und am Ende der Krise gelöscht werden.

Für den Datenschutzaktivisten Max Schrems ist die Nutzung von Daten im Kampf gegen das Coronavirus durchaus legitim – aber "mit Maß und Ziel". Dass der Datenschutz zur Bekämpfung der Krise eingeschränkt werden müsste, weist Schrems zurück. Denn entsprechende Ausnahmebestimmungen seien schon jetzt vorhanden.

Geregelt sind die Ausnahmen in den Artikel 6 und 9 der Datenschutzgrundverordnung. Dort heißt es, dass Datenverarbeitung zulässig ist, wenn "lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person" geschützt werden müssen sowie zur Bekämpfung "grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren".

Allerdings warnt der Informatiker Horst Kapfenberger davor, die technischen Möglichkeiten zu überschätzen. So hält er die Positionsdaten der Mobilfunkbetreiber zu ungenau für Aussagen über mögliche Infektionen: "Wir können mit ungenauen Basisdaten keine aussagekräftigen Modelle bauen." (APA, 30.3.2020)