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Die Corona-Krise ruft Betrüger auf den Plan: Cyberkriminelle nützen den Boom beim Online-Shopping aus, warnt der Internet-Ombudsmann. Virtuelle Fake-Shops locken vor allem mit medizinischen Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung, dazu kommen gefälschte E-Mails von vorgeblichen Paketdienstleistern oder Mobilfunkanbietern.

Am Dienstag legte die staatlich anerkannte Streitschlichtungsstelle ihren Jahresbericht 2019 vor. 4.762 Beschwerden (gut plus 30 Prozent) und 5.584 Anfragen (fast plus 88 Prozent) wurden bearbeitet, die gemeldete Schadenshöhe aller Beschwerden betrug 1.710.947 Euro. Die Zunahme zeige vor allem, dass immer mehr Menschen das kostenfreie Angebot nützen, sagte Projektleiter Karl Gladt.

Abo-Fallen im Netz

58 Prozent der Beschwerden 2019 betrafen Betrugsfälle. Das häufigste Ärgernis waren Abo-Fallen im Netz mit einem Anteil von 38 Prozent. Zu einem großen Teil geht es hier um betrügerische Film-Streaming-Plattformen: Auf der Suche nach kostenlosen Blockbustern registrieren sich Konsumenten, wenige Tage später kommt die Rechnung für eine angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Mitgliedschaft. Auch die Beschwerden zu Abo-Fallen mit Kreditkartenabbuchungen haben zugenommen. Hier wird Nutzern via SMS, Spam oder Werbung vorgegaukelt, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen. Geben sie ihre Kreditkartendaten preis, buchen die Betrüger monatlich Beträge ab. Ein wirksamer Vertrag kommt bei solchen Maschen nicht zustande und die gestellten Rechnungen müssen nicht bezahlt werden, betonten die Experten.

Fingierte Online-Shops

Fake-Shops mit einem Anteil von 16 Prozent an den Beschweren täuschen einen Online-Shop vor. Spitzenreiter in dieser Kategorie war 2019 "Cragoo", so die Konsumentenschützer. Ein weiteres Ärgernis sind unseriöse Online-Händler, die minderwertige bzw. gefälschte Produkte verkaufen. Weitere Beschwerdegründe betrafen klassische Probleme im E-Commerce wie Unklarheiten beim Vertragsabschluss (acht Prozent), Lieferverzug bzw. keine Lieferung (sieben Prozent), Streitigkeiten um das gesetzliche Rücktrittsrecht (fünf Prozent), die Wirksamkeit einer Kündigung bzw. die Laufzeit eines Vertrags sowie Beschwerden zum Thema Datenschutz (jeweils vier Prozent). (APA, 31.3.2020)