"Alle die Hilfe brauchen, sollen auch Hilfe bekommen", erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

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Wien – Der Härtefallfonds wird – wie bereits angekündigt – ausgeweitet. Auch Gutverdiener, die im Monat mehr als 5.000 Euro brutto verdient haben, werden in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt. Das geht aus Informationen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat. "Alle die Hilfe brauchen, sollen auch Hilfe bekommen", erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

"Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt die Obergrenze als Eintrittskriterium", heißt es in den Unterlagen. Bisher galten besser verdienende Selbstständige nicht als "Härtefälle" und waren vom Bezug aus dem eine Milliarde Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Verluste sollen zu 80 Prozent ersetzt werden

Ebenfalls entfallen soll die Untergrenze von rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze). Allerdings müsse zum Nachweis einer tatsächlichen Selbständigkeit eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid bzw. im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

"In Phase zwei wird der Bezieherkreis erweitert und anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt", hieß es. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen "COVID-Monat", vom 16. März bis zum 15. April, werde im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Der Härtefallfonds richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeitern. Auch Künstler, Trainer, Berater oder Therapeuten sollen so aufgefangen werden. Auch Jungunternehmer – mit SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März – werden neu als Anspruchsberechtigte in die Kriterien aufgenommen. Und auch Bauern sollen unterstützt werden.

Phase zwei auch für die Landwirtschaft

Um einen gültigen Antrag zu stellen, ist der letztgültige Einheitswertbescheid zwingend notwendig. Weitere Unterlagen wie etwa der Nachweis über Umsatzeinbrüche oder Kostenerhöhungen werden erst für Phase zwei benötigt. Diese ist unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums in Vorbereitung.

Anspruch haben Vollerwerbsbetriebe mit einem Einheitswert bis 150.000 Euro bzw. einem Nettoumsatz bis 550.000 Euro sowie Nebeneinkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze. Nachgewiesen werden muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent wegen der Coronakrise zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften.

Hierbei geht es vorerst nicht um die Landwirtschaft an sich sondern Zusatzunternehmungen von Bauern, wie beispielsweise Betriebe mit Buschenschanken, Christbaumkulturen, Privatzimmer oder Ferienwohnungen im Nebengewerbe, Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen oder den Groß- und Einzelhandel vermarkten, weiters Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten, aber auch Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

90 Prozent der Anträge bereits abgearbeitet

Laut Wirtschaftskammer, die die Anträge aus Phase eins abwickelt, wurden bis Dienstagfrüh über 85.000 Ansuchen eingereicht. Rund 90 Prozent davon seien bereits positiv abgeschlossen worden und zur Auszahlung gebracht worden. In der zweiten Auszahlungsphase bekommt man eine "Soforthilfe" von in der Regel 1.000 Euro. Diese wird dann in der zweiten Auszahlungsphase angerechnet.

Für die von den Geschäftsschließungen betroffene Unternehmen soll es den 15 Milliarden Euro gefüllten Corona-Krisen-Fonds geben. Der bisher von der Regierung als Nothilfefonds bezeichnete Geldtopf soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Details sollen am Mittwoch der Opposition und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Kriterien für diesen Corona-Krisen-Fonds würden "aktuell finalisiert". (APA, 31.3.2020)