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Aus Flugzeugen sind Stehzeuge geworden, zu Ostern und wohl darüber hinaus wird Reisen mühsam.

Foto: reuters/nouvelage

Der Sketch Herr Travnicek auf Reisen von Helmut Qualtinger und Carl Merz mit dem legendären Spruch "Wann mi des Reisebüro net vermittelt hätt’" ist ein Stück österreichischer Kabarettgeschichte. Zum Lachen ist vielen Österreichern derzeit aber nicht zumute. Ostern steht vor der Türe – und damit eine normalerweise intensive Reisezeit. Doch die Corona-Pandemie macht heuer einen Strich durch die Rechnung.

Ob und zu welchen Kosten man aufgrund der Pandemie aus einer geplanten Reise herauskommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Reise stornieren kann man freilich immer. Es gilt: Je näher am Reiseantritt storniert wird, desto höher sind die Stornogebühren. Eine offizielle Reisewarnung ist hingegen eine Grundlage für den kostenfreien Rücktritt.

Pauschal oder individual

Unterschieden werden muss zwischen der Art der Reise. Wurde eine Pauschalreise gebucht, haben es Kunden einfacher, weil mit dem Reiseveranstalter nur ein Ansprechpartner kontaktiert werden muss. Wer individuell gebucht hat – also etwa Flug, Unterkunft, Mietauto etc. selbst arrangiert hat –, muss mit jedem einzelnen Anbieter über den Rücktritt verhandeln. Hierbei gilt aber immer das Recht des jeweiligen Landes.

Gutschein

Aufgrund der Pandemie werden von Reiseveranstaltern derzeit viele Reisen abgesagt, weil aufgrund von Einreiseverboten, ausgefallenen Flugverbindungen oder Ansteckungsgefahr viele Reisen als nicht durchführbar gelten. Damit verfällt der Vertrag, und die Kosten werden rückerstattet. Oft werden Gutscheine als Ersatz angeboten. Diese müssen aber nicht angenommen werden. Kunden können auf Rückbuchung des Geldes bestehen. Schlittert der Reiseveranstalter in die Insolvenz, werden Gutschein-Inhaber zu Gläubigern und können sich am Insolvenzverfahren anhängen. Sie bekommen bestenfalls die Quote ausbezahlt. Laut Konsumentenschützern wird derzeit an einer Verordnung gearbeitet, wonach Gutscheine insolvenzgesichert sind. Fix ist das aber noch nicht.

Zeitfaktor

Wer von seiner Reise zurücktreten möchte, muss den Zeitmoment berücksichtigen. Reisen für Ostern etwa können in vielen Fällen ob der Pandemie wohl gratis storniert werden. Reisen für den Sommer, Herbst oder nächstes Frühjahr (noch) nicht. Es gilt hier, dass die Lage immer bis knapp vor Reiseantritt zu bewertet ist. Oftmals gibt es erst bis sieben Tage vor Antritt der Reise den Anspruch auf kostenfreie Stornierungen – je nach Gefahrenlage.

Einreise

Wer demnächst ins Ausland reisen möchte, kann dies selbst auf dem Landweg nur beschränkt tun. Das Außenministerium empfiehlt, von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen. Kann man deshalb die Reise, egal wohin, egal welche Art von Vertrag, kostenlos stornieren? Darauf wissen die Verbraucherschützer keine eindeutige Antwort. Jedenfalls sollte man versuchen, gegenüber Reiseveranstalter, Transportunternehmen oder Hotel einzuwenden, dass aufgrund der Empfehlung des Außenministeriums die Grundlage des Vertrags weggefallen ist und daher ein kostenloser Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung geboten scheine.

Maturareisen

Sollte die Reise selber geplant worden sein, wird es in der Regel keine Möglichkeit geben, diese kostenlos zu verschieben oder aufzulösen, nur weil sich der Maturatermin verschoben hat. Außer der Veranstalter bietet aus Kulanzgründen das von sich aus an. Sollte die Reise hingegen über spezielle Maturareiseveranstalter gebucht worden sein, die den Reisezweck explizit bewerben, sollte man Kontakt zu diesen aufnehmen und fragen, welche Lösung angeboten wird. In diesem Fall sollte es nicht das Risiko der Schüler sein, dass die Reise nicht wie geplant stattfinden kann. (Günther Strobl, Bettina Pfluger, 1.4.2020)