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Kredite von Privaten und Kleinstunternehmen werden gesetzlich gestundet, bis Ende Juni

Foto: Reuters/Pfaffenbach

Auch private Kreditnehmer und Kleinstunternehmer sollen durch das neue Gesetz entlastet werden, ihre Kredite werden für drei Monate gestundet, bis Ende Juni. Die Vorschriften gelten für Kreditverträge, die vor dem 15. März geschlossen wurden. Kleinstunternehmen sind solche, die weniger als zehn Personen beschäftigen und bis zu zwei Millionen Euro im Jahr umsetzen.

Bis Ende Juni fällige Zahlungen (Kreditraten, Zinsen, Tilgungen) werden für automatisch für drei Monate gestundet – also bis 30. Juni Voraussetzung dafür ist, dass der Kreditnehmer Corona-bedingt Einkommensausfälle hat, sodass ihm eine Rückzahlung "nicht zumutbar" ist, heißt es im Gesetzesentwurf. Und wann ist die Leistungserbringung nicht zumutbar? Bei Privatkunden ist dann der Fall, wenn der angemessene Lebensunterhalt des Kreditnehmers oder der seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, bei Keinstunternehmen wird auf die "Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen seines Erwerbsbetriebs" abgestellt.

Auch Weiterzahlen möglich

Die Stundung erfolgt automatisch – es sei denn, der Kreditnehmer zahlt von sich aus weiter. Abseits dessen können Banken und ihre Kunden auch andere Vereinbarungen treffen. Ausdrücklich verboten ist es den Instituten aber, Kreditverträge in der Stundungszeit zu kündigen (also fällig zu stellen) oder die Konditionen zu verschlechtern.

Wie es mit dem gestundeten Kredit ab Juli weitergeht, das sollen Kunden und Banken einvernehmlich regeln, wenn das nicht gelingt, verlängert sich die Laufzeit des Kredits automatisch um drei Monate. (gra, 2.4.2020)