Die Gartenbaumesse in Tulln war letztes Jahr gut besucht. Heuer ist ungewiss, wann Großveranstaltungen wieder stattfinden werden. Blumenhändler dürfen nun auf Ersatz für verwelkte Ware von der Regierung hoffen.

Foto: Friedrich Michael Jansenberge

Jetzt stehen die Rahmenbedingungen für Hilfen an mittlere und größere Unternehmen. Geknüpft sind sie an Dividenden- und Boni-Beschränkung. Das Wirtschaftsleben soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Einen festen Zeitplan gibt es dafür noch nicht.

Frage: Wie soll das Wirtschaftsleben wieder hochfahren?

Antwort: Pläne dafür, wie die Wirtschaft langsam hochgefahren wird, will die Regierung kommenden Montag präsentieren, am Sonntag wird dazu beraten. Das meiste sei davon abhängig, wie sich die Zahlen in den Spitälern entwickeln, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Freitag. Dort, wo die Ansteckungsgefahr geringer sei, sollen Öffnungen früher kommen. Demnach könnten Handelsgeschäfte eher öffnen, dem Vernehmen nach ab 14. April. Auf Handel und Gewerbe sollen die Schulen und als letztes Großveranstaltungen folgen, wobei es hier noch keine zeitlichen Anhaltspunkte in Erfahrung gebracht werden konnten.

Frage: Was gilt für die Hotellerie?

Antwort: Ostern ist fix abgesagt: Die heimischen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen müssen drei Wochen lang bis 24. April zusperren. Das hat das Gesundheitsministerium per Verordnung am Freitag festgelegt. Damit ist klargestellt, dass der Tourismus weit über Ostern hinaus stillsteht. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Gäste, die bereits einquartiert sind, dürfen bleiben, bis ihre Buchung ausläuft.

Frage: Darf man Essen von Restaurants holen?

Antwort: Ja, das darf man. Bisher war für viele Wirte unklar, ob sie nur ausliefern dürfen oder Gäste sich ihr Essen auch abholen können. Das wurde von der Regierung nun offiziell genehmigt. Bedingung ist bloß, einen Meter Abstand zu halten.

Frage: Welche Hilfen gibt es für Unternehmen in der Krise?

Antwort: Nach dem Härtefallfonds für Kleinstunternehmen und Selbstständige hebt demnächst der Jumbo ab: Der Corona-Hilfsfonds umfasst 15 Milliarden Euro, Ansuchen können ab 8. April gestellt werden. Der Staat garantiert 90 Prozent der Kredite. Damit wurde die Grenze von bisher 80 Prozent erhöht. Das Kreditvolumen kann drei Monatsumsätze, maximal 120 Millionen Euro, ausmachen.

Frage: Gibt es nur Kredite?

Antwort: Nein: Der Staat ersetzt auch Kosten. Sie können vom Kredit abgezogen werden, werden somit also zu einem öffentlichen Zuschuss. Er ist gestaffelt nach dem Grad des Schadens. Beträgt er zumindest 40 Prozent, fällt eine Ersatzleistung von 25 Prozent der angefallenen Fixkosten wie Miete, Strom, verderbliche oder saisonale Ware an. Die Kompensation steigt bei 60 bis 80 Prozent Ausfall auf 50 Prozent. Ab 80-prozentigem Schaden greift der maximale Kostenersatz von 75 Prozent.

Frage: Erhalten Unternehmen die Hilfsgelder ohne Bedingungen?

Antwort: Nein, Firmen mit über 250 Mitarbeitern dürfen niemanden kündigen, während sie einen Zuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds erhalten. Stattdessen sollen sie Kurzarbeit einführen. Außerdem muss es den Firmen nachweislich schlechtergehen.

Frage: Dürfen Aktiengesellschaften wie gewohnt Gewinne ausschütten?

Antwort: Nein, die Regierung kündigte an, dass Aktiengesellschaften, denen der Staat nun unter die Arme greift, ab 16. März für ein Jahr keine Dividenden ausschütten dürfen. Außerdem müssen Managerboni im Vergleich zum Vorjahr halbiert werden.

Frage: Laufen Anleger dagegen nicht Sturm?

Antwort: Anleger schauen hier durch die Finger, es sei denn, eine Ausschüttung wurde bereits vor dem 16. März beschlossen. Anlegerschützer Wilhelm Rasinger hat über Nacht seine Meinung dazu geändert. Er war vor Bekanntgabe des entsprechenden Gesetzes noch gegen ein Dividendenverbot aufgetreten, weil die staatliche Förderung von Kurzarbeit den Beschäftigten und nicht den Unternehmen diene, wie er argumentierte. Nun befürwortet er den Dividendenstopp aus "Imagegründen", wie er sagt. Dass Unternehmen für ein Jahr keinen Gewinn an ihre Aktionäre ausschütten dürfen und werden, sei ein "Zeichen der Solidarität".

Frage: Gibt es auch einen Schutz vor Ausverkauf?

Antwort: Ja, geplant ist, die bisherige Regelung auszuweiten. Demnach soll es schon beim Verkauf eines zehnprozentigen Anteils an einem Unternehmen an ausländische Investoren ein Vetorecht des Wirtschaftsministeriums geben. Bisher lag die Schwelle bei 25 Prozent.

(Andreas Schnauder, Leopold Stefan, 3.4.2020)