Der Wiener Augarten wird ab 14. April so wie alle anderen Bundesgärten wieder geöffnet.

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Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung bereits im März restriktive Maßnahmen gesetzt. Seither hat sich die Ansteckungsrate verringert, trotzdem sei man noch nicht "über den Berg", wie Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mehrfach betonte. Nach Ostern traten bereits erste Lockerungen in Kraft. Allerdings werde man die Infektionszahlen im Auge behalten, betonte der Kanzler. Sollten die Zahlen sich in die falsche Richtung entwickeln, behält sich die Regierung vor, die Notbremse zu ziehen.

Kanzler Kurz und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ersuchten die Bevölkerung, die strengen Maßnahmen weiter einzuhalten. "Bitte halten Sie durch, auch wenn es schwerfällt", sagte Kurz.

Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Noch sind die Klassen weitgehend leer. Ab 5. Mai werden sich die Abschlussklassen auf ihre Prüfungen vorbereiten. Am 15. Mai sollen die ersten Schülerinnen und Schüler, die vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule stehen, folgen.
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Stufenplan für die Schulen

Die bestehenden Maßnahmen bleiben bis Mitte Mai aufrecht. Bis dahin ist der reguläre Unterricht ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler müssen von daheim aus lernen. Für alle Kinder, die aufgrund ihres Alters Betreuung benötigen, soll diese in Schulen und Kindergärten angeboten werden. Das heißt: Die Schulen sind nicht geschlossen, es findet dort lediglich kein Unterricht statt.

Ab Mitte Mai soll der Betrieb der Schulen stufenweise hochgefahren werden. Den Anfang machen die mehr als 40.000 Maturantinnen und Maturanten, die mehr als 30.000 Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Absolventinnen und Absolventen des Polytechnikums, die ihre Matura und Lehrabschlüsse unter Auflage durchführen werden. Sie sollen ab 4. Mai zurück an die Schulen, um sich in den darauffolgenden drei Wochen auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten zu können. Die Matura findet allerdings nur schriftlich statt. Maturantinnen und Maturanten, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen, haben zwei Möglichkeiten: die Matura regulär in einem Extraraum zu absolvieren oder erst im Herbst anzutreten.

Als Nächstes sollen ab Freitag, 15. Mai jene die Sechs- bis 14-Jährigen wieder den Unterricht vor Ort aufnehmen. Mit einem "Massenbetrieb" rechnet Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erst ab Montag, 18. Mai. Auch die Kinder, die eine Deutschförderklasse besuchen, beginnen dann wieder in der Schule.

Wenn alles gut geht, will das Bildungsressort Etappe 3 einläuten, heißt: Am Freitag, dem 29. Mai, folgen rund 300.000 weitere Schülerinnen und Schüler – Berufsschulen, polytechnischen Schulen und Sekundarstufe II, also die Altersgruppe 15 plus. Weil an diesem Wochenende Pfingsten ist, verschiebt sich der Schulbetrieb de facto auf Mittwoch, den 3. Juni.

Verbunden mit der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler sind strenge Hygienemaßnahmen. Die Klassen werden in zwei möglichst gleich große Gruppen geteilt, damit mehr Platz im Klassenzimmer ist, werden die Gruppen an unterschiedlichen Tagen unterrichtet. Gruppe eins lernt Montag bis Mittwoch in der Schule – und verbringt den Rest der Woche mit "Hausübungstagen". Gruppe zwei tritt Donnerstag und Freitag in der Schule an. In der darauffolgenden Woche werden die Tage getauscht. Musik und Sport entfallen bis zum Sommer. "Hausübungstage" sollen daheim verbracht werden. Geht das nicht, gebe es aber die Möglichkeit zur Betreuung vor Ort.

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Kindergärten und Unis

Für Kindergärten sei keine Änderung notwendig: Wer Bedarf hat, kann die Kinder hinbringen. In Wien kommt es zu einer stufenweisen Öffnung. Zusätzlich zu Kindern von berufstätigen Eltern, Alleinerziehenden und bei familiären Überlastungssituationen wird ab 4. Mai der Kindergarten Kindern, die im letzten Kindergartenjahr vor der Schule sind, Kindern im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf sowie Kindern, die als einziges Kind in einem Haushalt leben – sprich Einzelkindern – zur Verfügung gestellt.

An Universitäten sollen Lehrveranstaltungen vorerst weiter digital stattfinden, Prüfungen dürfen jedoch unter Auflagen stattfinden.

Im Baumarkt staut es sich. Ab Mai dürfen alle Geschäfte, egal wie groß oder klein, offen haben.
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Handel

Der Handel wird ebenso schrittweise hochgefahren. Allerdings gelten auch hier strenge Hygienevorschriften.

Seit 14. April dürfen kleine Geschäfte und Handwerksbetriebe wieder offen haben. Das sind Geschäfte, deren Verkaufsfläche 400 Quadratmeter nicht übersteigt, pro 20 Quadratmeter ist nur ein Kunde erlaubt. Dies muss durch Einlasskontrollen sichergestellt werden. Im Geschäft müssen Kunden und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Bau- und Gartenmärkte gilt die Beschränkung der Verkaufsfläche nicht, allerdings sind alle anderen Begleitmaßnahmen, die kleine Geschäfte treffen, auch hier einzuhalten. Bei Einkaufszentren gelten die 400 Quadratmeter für die gesamte Fläche des Einkaufszentrums.

Alle anderen Geschäfte sowie Einkaufszentren dürfen ab 1. Mai aufsperren – oder feiertagsbedingt eben einen Tag später. Das betrifft also auch Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern und Einkaufszentren.

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Nicht nur Friseure dürfen im Mai wieder öffnen.
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Dienstleister

Ebenso ab 1. Mai dürfen Dienstleister ihren Betrieb wiederaufnehmen. Ausgenommen sind Freizeit, Gastronomie und Tourismus. Aufmachen dürfen aber etwa Masseure, Fußpfleger und Friseure. Die Ankündigungen dürften vor allem Masseure, Kosmetiker oder Fußpfleger aufatmen lassen, im Unterschied zu den Friseuren waren diese Gruppen in den ersten Lockerungsplänen noch nicht vorgesehen gewesen.

Auch in diesen Bereichen gilt: Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken ist verpflichtend, selbstredend muss der Abstand von einem Meter gewahrt werden, wie Kanzler Kurz betonte.

Ab Mitte Mai dürfen Cafés und Co wieder öffnen.
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Gastronomie

Cafés, Restaurants und andere Wirtshäuser dürfen ab Mitte Mai wieder Gäste empfangen. Sperrstunde für die Lokale, die ab 15. Mai wieder aufmachen dürfen, ist vorerst 23 Uhr.

In den Restaurants und Lokalen werden die Mitarbeiter Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Regelungen zu Gruppengrößen und Abstandsmaßnahmen in der Gastronomie will die Regierung ebenso noch präsentieren. Kanzler Kurz betonte, dass die Situation in Restaurants jedenfalls eine andere sei als in Geschäftslokalen, die durch Regale verbaut sind.

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Golf läuft ab Mai wieder.
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Sport und Freizeit

Mit 1. Mai soll es zudem einen Neustart im Breiten- und Freizeitsport geben. Vizekanzler Kogler kündigte dafür Ausnahmen vom Betretungsverbot an. So werden Tennis und Golf wieder möglich sein. Kogler appellierte an den "Hausverstand", den jeder bei der Ausübung von Sport einschalten solle. Auch im Sport müssen die Abstandsregeln weiter eingehalten werden. Ermöglicht werden sollen vorerst nur Outdoor-Aktivitäten.

Für Spitzensportler gelten die Ausnahmen auch für Indoor. Sie durften bereits wieder mit dem Training beginnen. Auch die Vereine der Fußball-Bundesliga werden dies zum Training in Kleingruppen von bis zu sechs Spielern nutzen.

Freibäder bleiben vorerst geschlossen, wie Kogler klarstellte. Der Vizekanzler sah dabei das Problem beim Ein- und Ausgang als ausschlaggebend an. Man arbeite aber daran, dass der Badesommer "nicht verloren gegeben werden muss", erklärte Kogler.

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Großveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten.
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Kunst, Kultur und Veranstaltungen

Großveranstaltungen im Kulturbereich wird es bis 31. August in Österreich nicht geben. Das gaben Vizekanzler Kogler und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) bekannt. Ob dies auch für die Salzburger und Bregenzer Festspiele zutreffen wird, möchte man erst Mitte Mai klären. Eine konkrete Zahl, die eine Großveranstaltung definiere, wollte man dabei nicht nennen, weil dies von der Möglichkeit der Veranstalter abhänge, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln zu gewährleisten.

Bereits Mitte Mai dürfen Museen, private Archive oder Bibliotheken – wenn auch ohne die Lesesäle – ihre Türen öffnen. Lunacek verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits vor längerem angedeutete Entscheidung der Bundesmuseen, erst gemeinsam Anfang Juli aufzusperren. Aber viele kleinere Einrichtungen hätten ihr Interesse an dem früheren Termin bekundet: "Einige, die öffnen wollen, sollen das tun."

Ab 1. Juni dürfen die professionellen Kulturinstitutionen die Proben aufnehmen. Einzelproben und -trainings mit einer möglichst geringen Anzahl an Involvierten – also etwa ein Tänzer und eine Choreografin – sollen sogar bereits ab dem 18. Mai erlaubt sein. Anders sei da die Lage im Bereich der Laienkultur. "Alle, die im Amateurbereich tätig sind, die ersuchen wir um Geduld", sagte Lunacek. Hier seien einstweilen weder Proben noch Aufführungen möglich.

Ab 1. Juli sollen kleinere Veranstaltungen, bei denen die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können, möglich sein. Wie es mit dem Kinobetrieb nach 1. Juli aussehe, darüber wolle man Mitte Mai Klarheit haben, wobei Lunacek sagt, die Kinobetreiber hätten ohnedies ein Interesse am gemeinsamen Öffnen erst Ende August signalisiert. Ebenso wollte man zur Frage der Regelungen für Einrichtungen wie Zoos noch keine Stellung beziehen.

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Die Bundesgärten haben seit 14. April wieder offen.
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Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April aufrecht. Ab 1. Mai sollen sie aber neu geregelt werden. Die Details dazu will die Regierung erst am kommenden Dienstag präsentieren.

Hinaus soll man akutell nur gehen, um anderen Menschen zu helfen, zum Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit und um frische Luft zu schnappen.

Neben Besorgungen des täglichen Bedarfs ist es nun auch gestattet, in den geöffneten Geschäften einzukaufen.

Die Bundesgärten sind seit 14. April wieder geöffnet, die Polizei kontrolliert vorerst den Einlass. Es gelten auch hier die Verkehrsbeschränkungen.

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Maskenpflicht

Die schon längere Zeit für Supermärkte geltende Pflicht eines Mund-Nasen-Schutzes wurde mit 14. April auf alle Geschäfte ausgedehnt. In allen weiteren Geschäften, die nach und nach öffnen, wird sie ebenfalls gelten. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist seit 14. April ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Am Arbeitsplatz ist ein Mund-Nasen-Schutz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen.

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Soziale Kontakte sollen auch in Pflegeheimen wieder möglich werden.
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Spitäler, Arztpraxen und Pflegeheime

Auch die Spitäler und Arztpraxen werden schrittweise wieder geöffnet werden. Sie sollen langsam wieder in einen "Normalbetrieb" übergehen. Die schrittweise Öffnung der Krankenhäuser und des Gesundheitsbereichs insgesamt werde aber "regional differenziert" erfolgen.

Es sollen zudem "Schritt für Schritt" Wege gefunden werden, um in den Heimen wieder soziale Kontakte zu ermöglichen, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im Ö1-"Morgenjournal". Es sei ein "gemeinsames Suchen mit den Ländern", welche Maßnahmen (wie etwa Besuchszimmer oder Besucherboxen) möglich seien, um einen gesicherten Kontakt zu gewährleisten. Dabei stehe aber weiter die "Sicherheit im Mittelpunkt".

Menschen mit Vorerkrankungen sollen im Homeoffice arbeiten.
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Risikogruppen

Risikogruppen sollen nach dem Wunsch der Regierung möglichst zu Hause bleiben. Besonders Gefährdete haben den Anspruch auf Homeoffice oder Dienstfreistellung. In Pflege- und Seniorenwohnheimen ist der Besuch untersagt.

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(red, 21.4.2020)