Löscheinsatz im Föhrenwald bei Wiener Neustadt.

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St. Egyden am Steinfeld – Beim Brand im Föhrenwald im Bezirk Neunkirchen sind am Mittwoch auch zwei Flächenflugzeuge des Bundesheeres zum Einsatz gekommen. Die Maßnahme sei gesetzt worden, weil Sorge bestanden habe, dass sich das Feuer neu ausbreiten und auf eine Siedlung nach der B17 zusteuern könnte, teilte Franz Resperger vom Landesfeuerwehrkommando Niederösterreich mit.

Die beiden Pilatus PC-6 starteten vom Militärflugplatz in Langenlebarn (Bezirk Tulln). Die Maschinen fassen jeweils 800 Liter Wasser, das an den Randzonen des Brandbereichs abgeworfen werden sollte, so Resperger. Weiterhin standen 120 Feuerwehrmitglieder im Einsatz.

Nächtliche Brandwache

Nachdem der Brand im Föhrenwald in St. Egyden am Steinfeld auf einer Fläche von 30 Hektar am Dienstag in den frühen Abendstunden von insgesamt 300 Helfern und vier Löschhubschraubern der Polizei und des Bundesheeres unter Kontrolle gebracht worden war, ließ die Einsatzleitung den Großteil der Löschmannschaft abziehen. Weil wegen starken Windes jedoch mit einem neuerlichen Ausbruch des Feuers gerechnet werden musste, stellten 40 Freiwillige mit mehreren Tanklöschfahrzeugen zur Sicherheit eine nächtliche Brandwache.

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Die umfassenden Nachlöscharbeiten liefen in der Früh wieder an. Die Feuerwehr erhielt dabei laut Resperger auch Unterstützung von einem Löschhubschrauber der Polizei, aus dem Wasser abgeworfen wurde. Zudem gab es für die Einsatzleitung wichtige Informationen aus der Luft – mit einer Wärmebildkamera – über etwaige neue Brandherde.

In der Pulverfabrik im Föhrenwald wurde seit 1890 Munition hergestellt, im Zweiten Weltkrieg befanden sich hier ein Beutemunitionslager sowie eines der drei "Heimatlager" für V2-Raketen. Der Waldboden ist mit Munitionsresten verseucht, was die Löscharbeiten besonders gefährlich macht.

Waldbrandverordnung in allen Bezirken

In Niederösterreich sind aufgrund der herrschenden Trockenheit mittlerweile in allen 20 Bezirken die Verordnungen zur Verhinderung von Waldbränden in Kraft. Übertretungen werden nach dem Forstgesetzes mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

Die Verordnung besagt, dass in allen Waldgebieten des jeweiligen Verwaltungsbezirkes und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) brandgefährliche Handlungen (wie z. B. das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten sind. Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

red, APA, 8.4.2020)